Das neue Jahr bringt wieder zahlreiche steuerliche Änderungen. 2026 gilt mehr denn je: Wer frühzeitig plant, profitiert – und wer abwartet, zahlt drauf. Unsere Experten fassen die wichtigsten Neuerungen für Unternehmer, Freiberufler und Privatpersonen zusammen – kompakt, verständlich und mit klaren Tipps, wie Sie jetzt handeln sollten.
Unsere Steuerberatung für Unternehmen und Privatpersonen unterstützt Sie dabei, die Steueränderungen 2026 frühzeitig zu erkennen und strategisch zu nutzen. Gerade für mittelständische Unternehmen lohnt sich eine frühzeitige steuerliche Planung, um Investitionen optimal zu gestalten.
1. Degressive Abschreibung & E-Mobilität: Investitionen lohnen sich
Ab 30.06.2025 haben Unternehmen die Möglichkeit, bewegliche Wirtschaftsgüter wieder degressiv mit bis zu 30 % abzuschreiben. Dies führt zu einer deutlichen Reduzierung der Steuerlast, insbesondere bei Fahrzeugen und Maschinen. Besonders vorteilhaft: Elektrofahrzeuge können zusätzlich von Sonderabschreibungen profitieren, die im ersten Jahr zu 75 % betragen. Diese Abschreibungsregelung gilt auch für den Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen.
Zudem wird der steuerpflichtige Vorteil bei reinen Elektrofahrzeugen nur mit 0,25 % des Bruttolistenpreises berechnet, wodurch der zu versteuernde geldwerte Vorteil im Vergleich zu Verbrenner-Pkw ertragssteuerlich auf ein Viertel schrumpft, wobei diese Regelung nun auch für Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 € gilt, statt wie bisher bis 70.000 €.
Tipp: Wer 2026 investiert, kann Kosten vorziehen und Liquidität sichern.
2. Körperschaftsteuer sinkt – Struktur jetzt prüfen
Die geplante Senkung der Körperschaftsteuer auf 10 % (ab 2028) macht es sinnvoll, schon jetzt die Rechtsform und Gewinnverwendung zu überdenken.
Beispiel: Eine GmbH oder Holding-Struktur kann langfristig Steuervorteile bringen, wenn Gewinne thesauriert werden.
Tipp: Lassen Sie Ihre Unternehmensstruktur frühzeitig überprüfen – kleine Änderungen können große Effekte haben.
3. E-Rechnungspflicht kommt – 2026 ist Vorbereitungsjahr
Ab 2028 wird die E-Rechnung für alle Unternehmen Pflicht, viele Betriebe müssen sich jedoch schon 2026 technisch vorbereiten.
Wer die Umstellung rechtzeitig startet, spart doppelt: weniger Papierarbeit, weniger Stress bei Betriebsprüfungen.
Tipp: Wir unterstützen Sie bei der strategischen und technischen Einführung.
4. Mehr Netto: Neue Freibeträge und Pauschalen
Privatpersonen profitieren 2026 von höheren Grundfreibeträgen (12.348 €) und Kinderfreibeträgen (3.414 €). Auch die Entfernungspauschale wird vereinheitlicht – 0,38 € ab dem 1. Kilometer.
Tipp: Nutzen Sie diese Änderungen für eine gezielte Steueroptimierung – besonders im Zusammenspiel mit Ihrer Lohn- oder Einkommensteuererklärung.
5. Aktivrente & neue Vorsorgeregeln
Arbeiten im Alter lohnt sich jetzt mehr: Ab 2026 können Personen, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Auch bei der Altersvorsorge und betrieblichen Einzahlungen gibt es neue Gestaltungsspielräume.
Tipp: Lassen Sie Ihre Vorsorge- und Steuerstrategie kombinieren – das spart langfristig Steuern.
6. Senkung der Umsatzsteuer auf Restaurantumsätze
Ab dem 01.01.2026 wird der Umsatzsteuersatz auf Speisen zum Verzehr vor Ort dauerhaft von 19 % auf 7 % gesenkt. Speisen zur Mitnahme bleiben weiterhin mit 7 % besteuert.
Fazit: Jetzt aktiv werden – bevor das Finanzamt entscheidet
Das Jahr 2026 eröffnet viele neue Möglichkeiten, steuerlich zu profitieren. Entscheidend ist, sie rechtzeitig zu erkennen und umzusetzen.
Unsere Empfehlung: Warten Sie nicht auf die Steuererklärung – gestalten Sie Ihr Steuerjahr aktiv mit uns. Nutzen Sie die Chancen 2026 aktiv – mit unserer steuerlichen Beratung für Unternehmen und Privatpersonen.
Weiterführende Informationen:
Die gesetzlichen Grundlagen zu steuerlichen Änderungen finden Sie beim Bundesministerium der Finanzen.
Sie haben Fragen zum Thema oder brauchen Unterstützung?
Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontaktieren Sie mich und sichern Sie sich Ihre steuerlichen Vorteile für 2026.
Ihr Stefan Straßl
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