Weitere Aktualisierung 31.01.2023: In Bayern wird die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bis Ende April verlängert.
Im Freistaat Bayern bekommen Immobilien- und Grundstückseigentümer*innen nun weitere drei Monate Zeit zur Abgabe ihrer Grundsteuererklärung. Dies wurde am 31.1.2023 kurzfristig im Kabinett beschlossen. Mit dieser Fristverlängerung will der Freistaat „noch einmal Entlastung geben“