Anpassung der einfachen Gewerbesteuerkürzung ab 2025

Die Gewerbesteuer ist für viele Unternehmen in Deutschland ein relevanter Kostenfaktor. Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 tritt eine wesentliche Änderung in Kraft: Die einfache Gewerbesteuerkürzung wird neu geregelt. Im Folgenden informieren wir Sie über die Details und die notwendigen Maßnahmen.

Was ändert sich bei der Gewerbesteuerkürzung ab 2025?

Die einfache Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG wird durch das Jahressteuergesetz 2024 neu geregelt. Bisher galt ein pauschaler Abzug bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer (Gewerbeertrag). Bis 2024 beträgt die Kürzung 1,2% des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitzes, der vorab mit 140% anzusetzen ist.

Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 wird die Gewerbesteuerkürzung direkt an die tatsächlich als Betriebsausgabe erfasste Grundsteuer gekoppelt. Dies bedeutet, dass die Gewerbesteuerkürzung sich explizit nach der Höhe der gezahlten Grundsteuer richtet, die im jeweiligen Erhebungszeitraum als Betriebsausgabe verbucht wurde.

Wie beeinflusst die Änderung die steuerliche Abzugsfähigkeit der Grundsteuer?

Mit der neuen Regelung wird die Grundsteuer vollständig als Betriebsausgabe abzugsfähig, was zu einer direkten Minderung des Gewerbeertrags führt.

  • Dies kann für Unternehmen, die hohe Grundsteuerbeträge zahlen, zu einer spürbaren Steuerentlastung führen.
  • Allerdings kann sich die Änderung negativ auswirken, wenn Unternehmen bisher eine hohe pauschale Gewerbesteuerkürzung erhalten haben, aber wenig Grundsteuer zahlen.

Die Auswirkungen können je nach individueller Situation des Unternehmens variieren und zu einer höheren oder niedrigeren Steuerbelastung führen.

Welche Vorbereitungen sollten Unternehmen treffen?

  • Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie alle Zahlungsbelege und Buchungsbelege für die Grundsteuer aufbewahren. Diese Belege sind unerlässlich, um die Grundsteuer in der Steuererklärung korrekt als Betriebsausgabe geltend zu machen.
  • Unternehmen sollten ihre Buchhaltungssysteme überprüfen und ggf. anpassen, um sicherzustellen, dass die Grundsteuer korrekt als Betriebsausgabe erfasst und dokumentiert wird.
  • Es empfiehlt sich, mit einem Steuerberater zusammenzuarbeiten, um die neuen Anforderungen genau zu verstehen und alle verfügbaren Steuerentlastungen optimal zu nutzen.

Welche Branchen oder Unternehmensarten sind von der neuen Regelung besonders betroffen?

Die Neuregelung kann sich besonders auf Unternehmen mit umfangreichem Immobilienbesitz auswirken, beispielsweise im produzierenden Gewerbe oder in der Logistik. Aber auch kleinere Unternehmen mit eigenen Geschäftsräumen sollten die Änderung berücksichtigen.

Fazit

Die Anpassung der Gewerbesteuerkürzung ist eine wichtige Änderung für Unternehmen. Eine sorgfältige Vorbereitung und die Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten sind entscheidend, um die Auswirkungen zu minimieren und die Steuerlast zu optimieren.

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