Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Immobilienbesitzer
Vor allem bei der Einkommensteuer gibt es 2021 zahlreiche Änderungen, von denen viele die Steuerbelastung reduzieren.
Den Betrieb einer privaten Photovoltaikanlage kann das Finanzamt allenfalls in besonders begründeten Ausnahmefällen als Liebhaberei qualifizieren.
Während die Reinigung des Gehwegs als haushaltsnahe Dienstleistung gilt, ist die Reinigung der Fahrbahn nicht steuerlich begünstigt.
Der Bundesfinanzhof hält die Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums zur Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude für unzureichend.
Ob die Vermietungszeit einer Ferienwohnung den ortsüblichen Durchschnitt erreicht, lässt sich nicht durch Vergleich mit nur wenigen anderen Vermietern am Ort ermitteln.
Neben den allgemeinen Abzugsbeschränkungen für ein häusliches Arbeitszimmer spielen bei Ehegatten und Lebenspartnern auch die Eigentums- oder Mietverhältnisse eine Rolle bei der Frage, welche Kosten abziehbar sind.
Um die Regelungen für die Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken besser handhabbar zu machen, sollen nun alle Vorgaben in einer einzigen Verordnung zusammengefasst werden.
Der Fiskus wertet nun die Daten von Vermietungsangeboten auf der Internetplattform aus und prüft, ob Mieteinnahmen ordnungsgemäß versteuert wurden.
Wenn die Terrasse bereits mit dem Rollstuhl erreichbar ist, dann führt die zusätzliche Anlage eines rollstuhlgerechten Gartenwegs nicht mehr zu einer außergewöhnlichen Belastung.
Die Errichtung eines Erweiterungsbaus kann dazu führen, dass auch eine bereits lange im Privatvermögen gehaltene Immobilie zum Teil eines gewerblichen Grundstückshandels wird.
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