Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf Ihre Fragen finden. Andernfalls stehen wir Ihnen natürlich gerne mit unseren Experten zur Verfügung! Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt.



Verkauf nach Schenkung ist kein Gestaltungsmissbrauch

Die Schenkung eines Wirtschaftsguts an ein Familienmitglied mit dem Ziel, den Spekulationsgewinn aus einem Verkauf zu verlagern, ist kein Gestaltungsmissbrauch.

Hat ein Grundstückseigentümer den Verkauf seines Grundstücks angebahnt, liegt nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs kein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten vor, wenn er das Grundstück erst unentgeltlich auf seine Kinder überträgt und diese dann das Grundstück an den Käufer veräußern. Der Spekulationsgewinn ist dann nicht beim ursprünglichen Eigentümer, sondern bei den Kindern nach deren steuerlichen Verhältnissen zu erfassen.

Zu diesem Ergebnis kam der Bundesfinanzhof, weil ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten nur vorliegen kann, wenn es keine andere Missbrauchsverhinderungsvorschrift gibt, die den Tatbestand abdeckt. Das Einkommensteuergesetz regelt aber explizit den Verkauf eines Wirtschaftsguts nach einem unentgeltlichen Erwerb, was als Missbrauchsverhinderungsvorschrift anzusehen ist. Das Urteil betraf im Übrigen zwar ein Grundstück, lässt sich aber genauso auf Spekulationsgewinne aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften übertragen.


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