Rechtsberatung und Unterstützung für alle Vorsorgeerklärungen
Rechtzeitig getroffene Patientenverfügungen und andere Verfügungen zur Vorsorge sind von größter Bedeutung. Ob plötzliche Krankheit, Unfall oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse – durch eine Vorsorgeerklärung stellen Sie sicher, dass im Ernstfall Ihre Wünsche respektiert und wichtige Entscheidungen von den richtigen Personen getroffen werden.
Unsere Anwälte unterstützen Sie neben der Patientenverfügung in München auch bei allen anderen Vorsorgeerklärungen. Wir helfen Ihnen, die notwendigen Dokumente zu erstellen und Ihre rechtlichen Angelegenheiten klar zu regeln.
Sie benötigen Unterstützung und Beratung bei der Erstellung von Vorsorgeverfügungen? Kontaktieren Sie uns einfach – wir beraten Sie umfassend!
Ihr ACCONSIS-Ansprechpartner
Nicolai Utz
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht
Geschäftsführer der ACCONSIS
Service Telefon
+49 89 547143
oder per E-Mail
n.utz@acconsis.de
Notfallmappe – so sind die Vorsorgeerklärungen schnell griffbereit
Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung in München erstellt und damit ist die Angelegenheit erledigt? Nicht ganz, denn es ist ebenso wichtig, dass die relevanten Dokumente im Notfall schnell auffindbar sind. Eine sorgfältig zusammengestellte Notfallmappe oder ein „Notfallkoffer“ sorgen dafür, dass Ihre Vertrauenspersonen alle nötigen Informationen und Vollmachten griffbereit haben. Dazu gehören vor allem:
- die Patientenverfügung
- die Vorsorgevollmacht (alternativ die Betreuungsverfügung)
- Testament oder Erbvertrag
Im besten Fall sind auch weitere wichtige rechtliche Dokumente zur Versorgung, Betreuung und Vertretung in der Notfallmappe enthalten, z.B.:
- Kontovollmachten
- Kopien wichtiger Verträge (z.B. Kreditverträge oder Mietvertrag)
- Organspendeerklärung
- bei digitalem Vermögen: Zugangsdaten für den digitalen Nachlass
Mit den in der Notfallmappe gesammelten Dokumenten und Vollmachten haben Sie bestens vorgesorgt und gehen sicher, dass Ihr Wille für alle erkennbar ist, auch wenn Sie selbst durch Krankheit, Unfall oder andere Situationen nicht mehr in der Lage sind, ihn selbst zu äußern.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht übertragen Sie auf eine oder mehrere Vertrauenspersonen das Recht, im Falle Ihrer Handlungsunfähigkeit Entscheidungen für Sie zu treffen. Mit dieser Vollmacht können die Bevollmächtigten Entscheidungen in Ihrem Namen treffen, ohne ein Gericht einzuschalten.
Eine Vorsorgevollmacht bietet weitreichende Handlungsbefugnisse. Sie sollten daher sorgfältig abwägen, wer mit dieser Verantwortung betraut wird, da der Bevollmächtigte keinerlei gerichtlicher Aufsicht unterliegt. Der große Handlungsspielraum ist im Notfall aber auch sinnvoll, da Angehörige damit in zahlreichen Angelegenheiten schnell handeln können.
Wenn Sie Unternehmer sind, empfehlen wir zusätzlich die Erstellung einer Unternehmervollmacht, die speziell auf die Bedürfnisse Ihrer geschäftlichen Tätigkeit abgestimmt ist. Auch diese sollte in der Notfallmappe enthalten sein.
Was ist eine Betreuungsverfügung?
Wenn Sie nicht möchten, dass eine Vertrauensperson eine Vorsorgevollmacht erhält, können Sie mit einer Betreuungsverfügung festlegen, wer vom Betreuungsgericht als Ihr Betreuer eingesetzt werden soll und somit das Betreuungsrecht erhält. So verhindern Sie, dass das Gericht einen Berufsbetreuer bestimmt, der nicht mit Ihren persönlichen Wünschen vertraut ist. Ein gerichtlicher Betreuer unterliegt zwar der Aufsicht des Gerichts, was einerseits Sicherheit bietet, aber andererseits zusätzliche bürokratische Hürden mit sich bringt.
Durch eine Betreuungsverfügung stellen Sie sicher, dass die von Ihnen benannte Person im Fall der Fälle als Betreuer fungiert und Ihre Wünsche nach besten Kräften berücksichtigt. Dies kann besonders in Bezug auf medizinische und finanzielle Entscheidungen von großer Bedeutung sein.
Was ist eine Patientenverfügung?
Unsere Kanzlei ist neben der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung auch bei der Patientenverfügung in München Ihr richtiger Ansprechpartner. Mit dieser Verfügung können Sie im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls festlegen, welche medizinischen Maßnahmen erfolgen sollen – auch wenn Sie als Patient selbst nicht mehr in der Lage sind, eine Entscheidung zu treffen.
In der Regel betrifft eine Patientenverfügung die Frage, ob lebenserhaltende Maßnahmen in ausweglosen Situationen fortgeführt werden sollen oder nicht.
Achten Sie darauf, dass Ihre Patientenverfügung den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht! Seit 2016 fordert die Rechtsprechung, dass Patientenverfügungen klare, präzise Anweisungen enthalten müssen (siehe auch: Rechtsprechung des BGH zu Patientenverfügung). Haben Sie bspw. in Ihrer Verfügung geschrieben, dass „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ erfolgen sollen, ist das nicht ausreichend für die Wirksamkeit der Patientenverfügung.
Gern prüfen wir Ihre Patientenverfügung in unserer Münchener Kanzlei und unterstützen Sie natürlich auch bei der Erstellung einer neuen rechtssicheren Verfügung.
Patientenverfügung und Co.:
In München ist Acconsis Ihr kompetenter Rechtsanwalt für Vorsorgeerklärungen
Wenn Sie Fragen zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen oder Patientenverfügungen haben oder Beratung zur Erstellung Ihrer Vorsorgeerklärung benötigen, wenden Sie ich gern an unsere Kanzlei.
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie ausführlich und helfen Ihnen, Ihre Wünsche rechtssicher umzusetzen.
Ihr ACCONSIS-Ansprechpartner

Nicolai Utz
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht
Geschäftsführer der ACCONSIS
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Anfahrt zu unserer Kanzlei in München
Sie finden uns in der Schloßschmidstraße 5 in 80639 München. Die Kanzlei ist sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Nutzen Sie die Karte, um Ihre Anreise bequem zu planen.
Häufige Fragen und Antworten zum Thema Patientenverfügung in München
Was kostet die Erstellung einer Patientenverfügung in München?
Die Kosten für die Erstellung einer Patientenverfügung in München variieren je nach Umfang und individueller Beratung. Für eine Erstberatung zum Thema Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament liegen die Gebühren gemäß § 34 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) in der Regel bei maximal 190 € zzgl. MwSt., sofern keine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen wurde. Bei weiterführender Beratung bzw. gewünschter Vorbereitung von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Testament werden die Kosten individuell mit Ihnen vereinbart.
Sie können die Patientenverfügung auch grundsätzlich formlos selbst erstellen. Damit sie rechtskräftig und effektiv ist, empfehlen wir Ihnen aber die Expertise unserer Fachanwälte für Erbrecht.
Wo findet die Beratung zu den Vorsorgeerklärungen statt?
Die Beratungen zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung finden entweder bei uns in der Kanzlei in München statt oder Sie nutzen unsere telefonische Beratung bzw. die Videoberatung, damit Sie flexibel und bequem von zu Hause aus alle wichtigen Fragen klären können.
Welche Vorteile bietet die Erstellung der Formulare zur Vorsorge durch einen Münchener Anwalt?
Die Erstellung Ihrer Vorsorgeformulare durch einen erfahrenen Erbrechts-Anwalt unserer Münchener Kanzlei bietet Ihnen zahlreiche Vorteile: Sie erhalten individuell auf Ihre Lebenssituation abgestimmte und rechtssichere Dokumente, die den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Zudem vermeiden Sie Fehler und unklare Formulierungen, die später zu Problemen oder Unwirksamkeit führen können. Durch die persönliche Beratung gehen wir gezielt auf Ihre Wünsche ein und sorgen dafür, dass Ihre Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung wirklich Ihren Willen widerspiegelt – und im Ernstfall auch umgesetzt wird.
Wo erhalte ich in München das Formular für eine Patientenverfügung?
Formulare für eine Patientenverfügung können Sie in München an verschiedenen Stellen erhalten – etwa online bei der Stadt München, in der Betreuungsstelle der Landeshauptstadt München oder an den Infotheken der Sozialbürgerhäuser.
Da die Formularinhalte teils rechtlich komplex und für Laien schwer verständlich sind und die Formulare überdies nicht immer die individuell-optimale Gestaltung ermöglichen, ist es ratsam, sich bei der Erstellung der Vorsorgeunterlagen in unserer Kanzlei anwaltlich beraten zu lassen. Wir leiten Sie zielgerichtet durch den erforderlichen Entscheidungsprozess und bereiten Ihre individuellen Vorsorgeunterlagen vor. So erhalten Sie maßgeschneiderte Verfügungen, die rechtlich sicher sind.
Kann ich die erstellte Patientenverfügung auch widerrufen oder ändern?
Ja, Sie können die Patientenverfügung jederzeit ändern oder widerrufen. Es ist ratsam, jede Änderung mit Datum und Unterschrift zu versehen, um die Aktualität und Gültigkeit zu dokumentieren. Wenn viele Änderungen anfallen oder das Dokument unübersichtlich wird, empfiehlt es sich, eine neue Patientenverfügung zu verfassen. Auch in akuten Behandlungssituationen sind ein Widerruf oder eine Änderung noch möglich, sofern Sie Ihren Willen klar äußern können.