Der Nachlass einer Person besteht aus ihrem gesamten Vermögen. Vielfach ist nicht bekannt, dass Daten im Internet und die hier geschlossenen Verträge über den Tod hinaus bestehen bleiben und damit als „digitaler Nachlass“ Teil des Nachlasses sind.

Ein digitaler Nachlass kann für Erben mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden sein, weil sie die digitalen Hinterlassenschaften des Verstorbenen nicht kennen oder keinen Zugriff darauf haben. Aus diesem Grund ist es wichtig, den digitalen Nachlass aufzubereiten, um die künftigen Erben möglichst zu entlasten.

Wichtige Fragen zum digitalen Nachlass beantworten

Zunächst sollten die wichtigsten Fragen zum digitalen Nachlass geklärt werden:

  • Welche digitalen Vermögenswerte besitze ich?
  • Wo sind meine digitalen Vermögenswerte gespeichert?
  • Wie kann mein digitaler Nachlassverwalter Zugang zu meinen digitalen Vermögenswerten erhalten?
  • Wer soll mein digitaler Nachlassverwalter sein?
  • Was soll mit meinen digitalen Vermögenswerten geschehen?
  • Wie kann ich meine digitalen Vermögenswerte schützen?
  • Was sind die rechtlichen Bestimmungen in Bezug auf digitale Nachlässe?

Wer diese Fragen beantwortet und die Antworten schriftlich niederlegt, stellt so sicher, dass digitale Vermögenswerte im Nachlass sicher und verantwortungsvoll verwaltet werden können.

Was ist ein digitaler Nachlass?

Der digitale Nachlass ist die Gesamtheit des digitalen Vermögens und schließt alle elektronisch verfügbaren Daten, Vertragsbeziehungen und Vermögen mit ein. Der digitale Nachlass umfasst sowohl finanzielle Werte wie ein PayPal-Guthaben, Guthaben in Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum und Non-Fungible Token (NFT) als auch Social-Media-Profile. Damit sind Vertragsbeziehungen mit Anbietern digitaler Dienste umfasst, aber auch die Inhalte der entsprechenden Accounts stellen einen Teil des digitalen Vermögens dar.

Zum digitalen Nachlass gehören u.a.:

  • Bitcoins und andere Kryptowährungen
  • NFTs, die zur Speicherung und zur Inhaberverifizierung beim Handel digitaler Kunstwerke genutzt werden
  • alle Vertragsbeziehungen mit Anbietern digitaler Dienste
  • Offline-Daten auf einem Gerät, z.B. Dokumente, Bilder, Videos
  • digitale Güter, z.B. Musik, Filme, Elektronische Bücher
  • Kommunikation, z.B. Schriftverkehr, E-Mail-Accounts, Postfächer auf Servern
  • soziale Netzwerke, z.B. Facebook, LinkedIn, WhatsApp, Facetime, Instagram
  • Bezahlung / Einkauf, z.B. Online-Banking, PayPal, eBay, Amazon
  • Websites inkl. Domain etc.
  • Wearables, z.B. SmartWatches, Fitness-Armbänder
  • Smart Home
  • Airdrops
  • digitale Assets aus Spielen

Wie kann ich meinen digitalen Nachlass verwalten?

Es ist sinnvoll, das digitale Vermögen zu Lebzeiten zu kategorisieren und zu dokumentieren. Damit wird der digitale Nachlass für die künftigen Erben gut zu handhaben. Wichtig ist dabei auch zu dokumentieren, was z.B. mit Accounts nach dem Tod passieren soll.

Bestenfalls trifft man folgende Regelungen:

  • Testament
  • Auflistung des digitalen Nachlasses
  • Vollmachten für Accounts

Beim Auflisten der Accounts ist es wichtig,

  • Name des Anbieters
  • Benutzername und
  • Passwort / Private Key

zu dokumentieren, diese Liste aktuell zu halten und dafür Sorge zu tragen, dass die Liste auch aufgefunden wird.

Welche gesetzlichen Regelungen gelten für den digitalen Nachlass?

Das Erbrecht differenziert nicht zwischen der „analogen Welt“ und der „digitalen Welt“. Gemäß § 1922 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geht mit dem Tod einer Person deren Vermögen auf den oder die Erben über. Damit geht auch der digitale Nachlass mit dem Tod einer Person auf die Erben über.

Wie kann man Online-Konten und -Profile vererben?

Grundsätzlich greift auch für den digitalen Nachlass die gesetzliche Erbfolge, wenn kein Testament oder Erbvertrag existiert

Es ist aber möglich, den Übergang von Online-Konten und -Profilen auch testamentarisch zu regeln: so ist es z.B. möglich, Vermächtnisse anzuordnen und damit bestimmten Personen bestimmte Accounts im Falle des eigenen Todes zuzuordnen. Genauso ist es möglich, Testamentsvollstreckung mit dem Aufgabenbereich „Verwaltung des digitalen Nachlasses“ anzuordnen.

Zugang zu digitalen Vermögenswerten sichern!

Um den Zugriff auf digitale Assets zu sichern, müssen nach dem Tode die notwendigen Passwörter und Private Keys für den Zugang an die Erben gelangen. Andernfalls geht der Zugriff unwiderruflich verloren.

Denn eine Legitimationsprüfung des Verfügenden, etwa durch Vorlage eines Erbscheins, erfolgt bei der Übertragung dieser digitalen Assets mangels zentraler Verwaltungsstelle wie einer Bank gerade nicht. Ohne das Wissen über die digitalen Assets, die Passwörter bzw. die Private Keys haben Erben somit keine Zugriffsmöglichkeit.

Es gilt also, die Zugangsdaten zu sichern und dafür Sorge zu tragen, dass Erben diese auch erhalten.

Fragen zum digitalen Nachlass?

Sollten Sie Fragen zum digitalen Nachlass haben – sprechen Sie uns gerne an!

Ihre ACCONSIS-Ansprechpartnerin

Sabine Schleinkofer


Rechtsanwältin 
Sabine Schleinkofer
Tätigkeitsschwerpunkte: Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht, Digitaler Nachlass

Service-Telefon
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oder per E-Mail s.schleinkofer@acconsis.de

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