Vermögensnachfolge rechtzeitig gestalten – warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist

Die Regelung der Vermögensnachfolge gehört zu den wichtigsten, aber häufig auch zu den aufgeschobenen Entscheidungen von Unternehmern, Immobilieneigentümern und vermögenden Privatpersonen. Aktuell gibt es jedoch mehrere gute Gründe, sich jetzt intensiv mit der vorweggenommenen Erbfolge, der Immobilienübertragung und der Unternehmensnachfolge zu befassen. Das Konzeptpapier der SPD, das am 13.01.2026 im Bundestag vorgelegt wurde, macht deutlich, dass eine Wende bevorsteht.

Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die angespannte finanzielle Situation der öffentlichen Haushalte, insbesondere der Bundesländer. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer steht den Ländern zu und gewinnt angesichts klammer Kassen, steigender Ausgaben (u. a. für Infrastruktur, Bildung, Demografie und Klimaanpassung) sowie eines absehbar weiter wachsenden Finanzbedarfs zunehmend an fiskalischer Bedeutung. Vor diesem Hintergrund ist der politische Druck zu Änderungen groß, der Vorstoß der SPD kommt daher nicht überraschend.

Das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht steht erneut im Fokus:

  • Die SPD hat am 13.01.2026 im Bundestag ein Konzeptpapier zur Reform der Erbschaftsteuer vorgelegt, das unter anderem neue Freibetragsmodelle (z. B. einen lebenslangen Freibetrag), Änderungen bei der Unternehmensverschonung und Anpassungen bei Immobilien vorsieht.
  • Parallel dazu sind derzeit mehrere Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig, die sich mit zentralen Fragen der Gleichbehandlung und der Privilegierung von Betriebsvermögen befassen und bei denen die Möglichkeit im Raum steht, dass die derzeit geltenden Regelungen als verfassungswidrig kassiert werden. 

Diese Gemengelage führt zu einer erheblichen Rechts- und Planungsunsicherheit: Es ist offen, ob und in welchem Umfang Freibeträge reduziert, Begünstigungen eingeschränkt oder Bewertungsmaßstäbe für Immobilien bzw. Betriebsvermögen verschärft werden.

Die vorweggenommene Erbfolge – also die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten – bietet gerade in der aktuellen Situation noch wesentliche Vorteile:

Gestaltungen erfolgen nach der heute gültigen Rechtslage. Werden Vermögenswerte jetzt übertragen, greifen die aktuellen Freibeträge, Verschonungsregelungen und Bewertungsansätze. Künftige mögliche Verschärfungen der steuerlichen Regelungen wirken grundsätzlich nicht rückwirkend.

Durch Schenkungen in mehreren Tranchen lassen sich Freibeträge nach aktueller Rechtslage noch mehrfach ausnutzen: Der Freibetrag von 400.000 EUR je Kind steht alle 10 Jahre neu zur Verfügung.  Gerade bei Immobilien- und hohem Kapitalvermögen können so erhebliche Steuerbelastungen vermieden oder reduziert werden.

Gerade bei den Vermögensgegenständen mit hohen Werten, wie Immobilien und Unternehmen ist relevant, dass die geltenden Bewertungsregeln und Steuerprivilegien politisch aktuell besonders umstritten sind. Wird die Übergabe zeitnah angegangen, kann die aktuell noch gültige Rechtslage genutzt werden und derzeit noch bestehende Vorteile können gesichert werden.

Das Konzeptpapier sieht zwar vor, dass das selbstbewohnte Familienheim der Eltern weiterhin steuerfrei vererbt werden kann. Ob dies im Rahmen eines möglichen Gesetzgebungsverfahrens so bleibt, muss allerdings abgewartet werden.

Für Unternehmer ist die Nachfolgeplanung existenziell:

  • Die aktuellen Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen stehen erneut auf dem Prüfstand.
  • Ein Wegfall oder eine Einschränkung könnte dazu führen, dass Unternehmensnachfolger hohe Steuerlasten nicht aus dem laufenden Betrieb finanzieren können.

Eine rechtzeitig strukturierte Unternehmensnachfolge (z. B. durch Familiengesellschaften, Holdingstrukturen oder schrittweise Übertragungen) schafft Stabilität und sichert Arbeitsplätze.

Auch wenn noch nicht feststeht, wie genau eine Reform der Erbschaftsteuer aussehen wird oder wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet, gilt: Gestaltungen unter geltendem Recht bieten Planungssicherheit – Abwarten birgt Risiken.

Wer Vermögen, Immobilien oder ein Unternehmen besitzt, sollte die aktuelle Phase nutzen, um:

  • den eigenen Nachlass zu strukturieren,
  • steuerliche Spielräume auszuschöpfen,
  • familiäre und unternehmerische Konflikte zu vermeiden.

Eine individuelle rechtliche und steuerliche Beratung ist dabei unerlässlich. Gerade komplexe Vermögensstrukturen erfordern maßgeschneiderte Lösungen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Gerne unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren und zukunftsorientierten Gestaltung Ihrer Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Bei der Acconsis begleiten wir Sie mit ausgewiesener Kompetenz und langjähriger Erfahrung bei der Gestaltung maßgeschneiderter Lösungen für Ihre individuelle Vermögens-, Immobilien- und Unternehmensnachfolge. Dabei können wir sämtliche Leistungen aus einer Hand professionell abdecken: von der rechtlichen Gestaltung und Vertragsstruktur über steuerliche Optimierung und Unternehmensbewertungen bis hin zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen sowie einer integrierten Finanzierungs- und Strukturierungsberatung, etwa zur Sicherstellung der Liquidität und Umsetzung der Nachfolgelösung.

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