Seit November 2023 greifen die ersten Anpassungen im Aufenthaltsrecht durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Seit Anfang März 2024 greifen nun weitere Regelungen, die die Einwanderung von Fachkräften erleichtern, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Welche Veränderungen diese zweite Stufe mit sich bringt, und welche Vorteile das Gesetz für Arbeitgeber hat, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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