Kein Kurzarbeitergeld ohne deutschen Firmensitz?

In letzter Zeit häufen sich die Anfragen von besorgten Mandanten: Bekommt man auch Kurzarbeitergeld ohne deutschen Firmensitz? Und zwar für Arbeitnehmer, die in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt werdem, man jedoch keinen Betriebssitz im Inland hat.

Hintergrund sind meistens Bescheide der Agentur für Arbeit, die unter Verweis auf den fehlenden Betriebssitz im Inland der Anzeige über Arbeitsausfall nicht entsprechen.

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