Homeoffice 2021 – diese Rechte und Pflichten gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie und Reduzierung der sozialen Kontakte – auch im Arbeitsumfeld – hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) erlassen. Hierin sind auch Regelungen zum Homeoffice enthalten.
Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten,
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