Damit die gesetzliche Erbfolge und das Vererben Ihren persönlichen Interessen und Wünschen entspricht, sollten Sie unbedingt rechtzeitig vorsorgen und dies mit Erstellung des Testaments regeln. Gestalten Sie Ihr Testament so, dass er zum einen gut durchdacht, aber auch handwerklich richtig errichtet ist. So können Auslegungsschwierigkeiten oder gar die Unwirksamkeit vermieden werden. Das Team der Rechtsberatung bei ACCONSIS setzt hier auf vorausblickende Planung.



Testament: Wie vererbe ich richtig?

Nur 10 % aller Deutschen haben ein Testament und machen sich rechtzeitig Gedanken zum Vererben.
Bei den Erbfällen, in denen es eine Regelung gibt, sind über 90 % der Testamente unvernünftig, unklar, widersprüchlich oder sogar unwirksam.


Worauf kommt es beim Vererben und dem Testament an?

Um nur einige Fragestellungen zu betrachten.

Es darf nicht die jetzige Situation alleine bedacht werden, sondern es muss jede mögliche Lebenssituation durchdacht werden, z. B. sollte der überlebende Ehegatte in jeder Lebenslage abgesichert sein.

Auch bei Patchworkfamilien und kinderlosen Ehen ist die Errichtung eines Testaments ein Muss!


Was gilt es bei der Erstellung von einem Testament zu beachten?

Die Anforderungen an die Regelungen des „letzten Willens“ sind geprägt von den individuellen Voraussetzungen eines jeden. Formulare können diesen Anforderungen nicht gerecht werden. Auch die künftige Erbschaftssteuer darf nicht aus dem Blick geraten, sondern
„maßgeschneiderte“ Lösungen sind notwendig.

Wir stellen Ihnen die optimalen Gestaltungsmöglichkeiten mit den zur Verfügung stehenden Instrumenten vor und beachten dabei die Möglichkeiten des Erbschaftsteuerrechts.

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Ihre ACCONSIS-Ansprechpartnerin

Sabine Schleinkofer


Rechtsanwältin 
Sabine Schleinkofer
Tätigkeitsschwerkunkte: Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht, Digitaler Nachlass

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Nicolai Utz


Nicolai Utz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
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Unsere Empfehlung

Der sogenannte „letzte Wille“ soll genau bedacht werden und bedarf alle 2 bis 3 Jahre einer Überprüfung.

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, die Komplexität Ihres „letzten Willens“ zu verstehen, zu vereinfachen und juristisch richtig umzusetzen.

Darüber hinaus beraten wir Sie auch gerne über eine möglicherweise interessengerechte „vorweggenommenen Erbfolge“, damit Sie Freibeträge optimal ausnutzen können.