Damit das Vererben persönlichen Interessen und Wünschen entspricht, ist es wichtig, den „letzten Willen“ rechtzeitig individuell zu regeln

Um seinen Nachlass den eigenen Wünschen entsprechend zu gestalten, ist das Testament der richtige Weg – es ist somit ein Schriftstück von beispielloser Bedeutung. Wichtig ist hierbei, dass das Testament gut durchdacht ist, aber auch „handwerklich“ korrekt errichtet ist. Denn vor allem Letzteres ist entscheidend dafür, dass der letzte Wille dann auch wirklich zur Geltung kommt.

Testament und gesetzliche Erbfolge – wie hängt das zusammen?

Verstirbt eine Person, greift grundsätzlich die sog. gesetzliche Erbfolge, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sehr ausführlich geregelt ist. Ein Nachlass ist also nie vollkommen ungeregelt. Tritt die gesetzliche Erbfolge ein, erben in erster Linie enge Verwandte: hat der bzw. die Verstorbene beispielsweise Kinder und einen Ehegatten, erben diese Personen von Gesetzes wegen.

Hat jemand keine Kinder und keinen Ehegatten (mehr), erben aufgrund der gesetzlichen Erbfolge möglicherweise die Eltern bzw. Geschwister der verstorbenen Person.

Entspricht diese gesetzliche Erbfolge nicht dem, wie man seinen Nachlass geregelt wissen will, kann man mit einem Testament die Erbfolge selbst regeln.

Form des Testaments: handschriftliches Testament, notarielles Testament?

Grundsätzlich kann man ein Testament mit der Hand schreiben und es so wirksam erstellen. Wichtig ist allerdings, dass es dann auch von dieser Person am Ende des Textes unterschrieben ist. Fehlt die Unterschrift, ist es nicht wirksam. Ein solches handschriftliches Testament können Ehegatten beispielsweise auch zusammen als gemeinschaftliches Testament erstellen.

Außerdem ist es möglich, dass ein Notar ein Testament beurkundet – man spricht dann vom notariellen Testament. Jedoch entstehen durch die notarielle Beurkundung Kosten. Zwar kann das notarielle Testament den Erbschein ersetzen, jedoch sind wiederum die Kosten des Erbscheins in der Erbschaftsteuererklärung als Erbfallkosten abziehbar. Weiterhin sollte die Nachlassplanung auch eine erbschaftsteuerliche Optimierung des Erbfalls umfassen, die allerdings nicht durch einen Notar vorgenommen werden darf.

Für wen ist ein Testament wichtig?

Diese Frage ist schwer pauschal zu beantworten. Grundsätzlich ist ein Testament aber für Personen wichtig, die mit der gesetzlichen Erbfolge (s.o.) nicht einverstanden sind und ihren Nachlass selbst anderweitig regeln wollen.

Wichtig kann dann ein Testament u.a. sein für

  • Eltern, die einzelne Kinder oder den Ehegatten enterben wollen
  • Eltern minderjähriger Kinder
  • Unternehmer (Unternehmertestament) 
  • Personen mit besonderen Bedürfnissen (z.B. „Behindertentestament“)
  • Patchwork-Familien
  • kinderlose Paare, die z.B. Freunde oder Organisationen als Erben einsetzen wollen
  • alleinstehende Personen

Unterstützung vom Rechtsanwalt ist sinnvoll

Wer seinen letzten Willen mit einem Testament – allein oder z.B. zusammen mit dem Ehegatten – regeln will, sollte dieses Thema mit anwaltlicher Unterstützung angehen: Die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt bietet u.a. die Gewissheit, dass der letzte Wille rechtsgültig und den Vorstellungen entsprechend umgesetzt wird.

Das ist grundsätzlich für jeden und jede Familienkonstellation anders. Jeder Fall ist einzigartig, und die rechtlichen Aspekte eines Testaments können komplex sein. Ein Rechtsanwalt kann das Testament auf individuelle Bedürfnisse und den spezifischen Nachlass zuschneiden. Deswegen ist auch nicht zu raten, Muster für ein Testament zu nutzen. Muster können in aller Regel nicht abbilden, was jemand sich individuell wünscht. Nicht selten kommt außerdem hinzu, dass Laien vorgefertigte Testamente und ihre rechtlichen Folgen nicht richtig verstehen.  

Aus diesem Grund sollten Personen, die ihren Nachlass gestalten wollen, grundsätzlich den Rat eines Rechtsanwalts für Erbrecht einholen. Einerseits kann der Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin die Ideen für die Testamentsgestaltung überprüfen und diese Wünsche juristisch richtig in einem Testamentsentwurf umsetzen.

Insbesondere ist es im Rahmen einer solchen Beratung möglich, Themen wie z.B. die Erbschaftsteuer oder auch eine vorweggenommene Erbfolge zu besprechen und in die Gestaltung einfließen zu lassen.

Steuerfreibeträge für Erben

Der Gedanke an Erbschaftsteuer ist für viele Erben unangenehm. Dabei können vor allem nahe Verwandte wie Kinder, aber auch der Ehegatte Freibeträge für die Erbschaftsteuer geltend machen: jedes Kind kann beispielsweise Vermögen im Wert von 400.000 Euro und der Ehegatte kann Vermögen im Wert von 500.000 Euro erben, ohne dafür Erbschaftsteuer bezahlen zu müssen. Die Steuer wird nur für Beträge fällig, die über diesem Freibetrag liegen.

Regelmäßig überprüfen & aktualisieren

Grundsätzlich ist ein Testament zeitlich unbeschränkt wirksam. So kann auch ein sehr altes Testament wirksam sein, sofern kein jüngeres Testament der gleichen Person existiert. Denn es gilt: ein jüngeres, gültiges Testament hebt die Wirkung des älteren Testaments auf.

Damit ein Testament tatsächlich dem letzten Willen entspricht, sollte ein Testament deswegen regelmäßig auf seinen Inhalt überprüft werden: Ist alles noch so korrekt? Hat sich etwas geändert, das im Testament nun berücksichtigt werden sollte (z.B. Geburt von Kindern, Scheidung etc.)?

Ist es der Fall, dass sich die Lebensumstände geändert haben, kann es dann wichtig sein, das Testament zu aktualisieren. Das geschieht aber bestenfalls nicht durch Korrekturen z.B. im handschriftlichen Testament. Rechtlich sicherer ist es, das Testament selbst neu aufzusetzen oder neu aufsetzen zu lassen.

Fragen zum Testament?

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Ihre ACCONSIS-Ansprechpartnerin

Sabine Schleinkofer


Rechtsanwältin 
Sabine Schleinkofer
Tätigkeitsschwerpunkte: Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht, Digitaler Nachlass

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