Am 6. März 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein neues Schreiben zur ertragssteuerlichen Behandlung von Kryptowerten veröffentlicht, dass das bisherige Schreiben vom Mai 2022 ersetzt. In weiten Teilen werden damit die Inhalte der bisherigen BMF Veröffentlichung bestätigt, es gibt aber auch einige spannende Änderungen, die Krypto Anleger beachten sollten.
Was bleibt gleich bei der Krypto Besteuerung?
Wie bereits beschrieben haben viele Aussagen des BMF Schreibens von 2022 zur ertragsteuerlichen Einordnung von Krypto weiterhin Bestand. Das bezieht sich insbesondere auf folgende Punkte:
- Kryptowerte bleiben Wirtschaftsgüter: Sie sind steuerpflichtig bei Verkauf oder Tausch und fallen regelmäßig unter die privaten Veräußerungsgeschäfte. Damit sind Gewinne bei unterjähriger Haltedauer steuerpflichtig und nach einem Jahr steuerfrei.
- Mining & Staking: Sind steuerpflichtige Einkünfte, entweder als Gewerbebetrieb oder sonstige Einkünfte.
- Airdrops & Hard Forks: Können steuerpflichtig sein. Entscheidend ist hier die Erbringung einer Gegenleistung.
- Verlustverrechnung: Verluste sind weiterhin nur mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechenbar.
- Betriebs- vs. Privatvermögen: Betriebsvermögen unterliegt der Buchführungspflicht, Privatvermögen dem § 23 EStG.
Das neue BMF Schreiben vom 6. März bringt allerdings wesentliche Ergänzungen und Klarstellungen mit sich, die für die Besteuerung von Kryptowährungen und digitalen Vermögenswerten relevant sind. Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Änderungen für Sie zusammen.
Was ändert sich bei der Krypto Besteuerung mit dem neuen BMF-Schreiben?
Neben einer überarbeiteten Terminologie bringt das Schreiben Klarstellungen zur steuerlichen Behandlung von Airdrops, Hard Forks und der Gewinnermittlung bei Krypto-Transaktionen. Erstmals werden auch dezentrale Finanzmärkte (DeFi) sowie Smart Contracts steuerlich eingeordnet. Doch trotz der Überarbeitung sind noch nicht alle Krypto-Bereiche abgedeckt.
In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, was sich konkret geändert hat und worauf Sie als Krypto-Anleger achten müssen.
Geänderte Terminologie und Definitionen
Der Begriff „Virtuelle Währungen“ wurde durch „Kryptowerte“ ersetzt, um eine breitere Abdeckung verschiedener Token-Typen zu gewährleisten.
Das neue BMF-Schreiben macht zudem eine klarere Differenzierung zwischen:
- Currency Token wie Bitcoin oder Ether: Sind sowohl Tauschmittel als auch Kryptowerte, die zu Spekulationszwecken gehalten werden.
- Utility Token: Stehen für Nutzungsrechte, z.B. für Zugangsrechte oder das Recht zum Tausch gegen Waren/Dienstleistungen.
- Security Token: Sind vergleichbar mit Wertpapieren. Wichtig für die korrekte Besteuerung dieser Kryptowerte ist jedoch der jeweilige Anwendungsfall.
Vereinfachung bei der Kursbestimmung
Der Kurs einer Handelsplattform oder einer webbasierten Liste kann als Marktkurs für die Anschaffungskosten und Veräußerungserlöse angesetzt werden. Es ist laut BMF auch möglich, einen Tageskurswert bzw. Tagesdurchschnittskurs zu nutzen, sofern eine gleichmäßige Wertermittlung erfolgt. Allerdings sollten die Tageskurse aus der gleichen Quelle stammen.
Besteuerung von Mining
Mining – Einkünfte aus der Blockerstellung – sind entweder Einkünfte aus Gewerbebetrieb (gem. § 15 EStG) oder sonstige Einkünfte aus Leistungen im Sinne des § 22 Nummer 3 EStG. Das ist aber immer vom Einzelfall abhängig – eine nachhaltig auf Wiederholung angelegte Blockerstellung spricht bspw. für einen Gewerbebetrieb.
Besteuerung von Staking, Lending, Masternodes
Staking wird nun explizit in aktives und passives Staking unterteilt. Passives Staking (Bereitstellung von Kryptowerten ohne aktive Blockerstellung) wird als gesonderte Einkunftsart betrachtet. Die Bewertung der Kryptowerte beim Staking kann nun zum Zeitpunkt des Claimings erfolgen, was die Ertragsermittlung vereinfacht. Aber Achtung: Auch nicht geclaimte Rewards sind steuerpflichtig.
Neue Regeln gibt es auch für Lending: Einkünfte aus dem Verleih von Kryptowährungen werden nun explizit als steuerpflichtige Kapitalerträge oder sonstige Einkünfte behandelt.
Wer Erträge aus Masternodes erzielt, für den gelten die gleichen ertragsteuerlichen Regelungen wie für die Blockerstellung mittels Proof of Stake.
Steuerliche Behandlung von Airdrops und Hard Forks
Airdrops und Hard Forks werden nun differenziert für Betriebs- und Privatvermögen betrachtet:
- Hard Forks sind im Betriebsvermögen separate Wirtschaftsgüter. Im Privatvermögen können sie als private Veräußerungsgewinne steuerpflichtig sein, wenn die neuen Kryptowerte innerhalb eines Jahres nach Anschaffung der ursprünglichen Kryptowerte verkauft werden.
- Airdrops: Sie können zu sonstigen Einkünften aus Leistungen gemäß § 22 Nummer 3 EStG führen, was jedoch an eine Leistungserbringung des Empfängers geknüpft ist. Ohne Gegenleistung kann jedoch eine Schenkung vorliegen.
Neuerungen im Bereich DeFi und Smart Contracts
Dezentrale Finanzmärkte (DeFi) werden erstmals detailliert beschrieben, insbesondere Smart Contracts und Peer-to-Peer-Handel. Steuerpflichtige, die DeFi-Protokolle nutzen, müssen ihre steuerlichen Verpflichtungen genau prüfen.
Smart Contracts werden als automatisierte Transaktionsmechanismen anerkannt, deren steuerliche Behandlung von der jeweiligen Nutzung abhängt.
Dezentrale Handelsplattformen (DEX): Die steuerliche Einordnung von Tauschgeschäften auf DEX erfolgt nach neuen Regeln. Gewinne sind grundsätzlich steuerpflichtig.
Was gilt für NFT und Liquidity Mining?
Diese beiden Kryptowerte und deren Besonderheiten werden im neuen BMF-Schreiben (noch) nicht berücksichtigt. Allerdings wird das Schreiben nach Aussage des BMF laufend ergänzt, sodass in Zukunft auch dazu konkretere Aussagen zu erwarten sind.
Steuerreports und Nachweispflichten: Ohne sie geht nichts mehr beim Krypto Trading
Die Anforderungen an die Nachweis- und Dokumentationspflichten für Krypto-Anleger werden erheblich verschärft. Wer mit Kryptowerten handelt, muss künftig detaillierte Transaktionsübersichten und Steuerreports vorhalten – und das nicht nur für zentralisierte Handelsplattformen, sondern auch für dezentrale Finanzmärkte (DeFi):
- Erweiterte Dokumentationspflichten: Steuerpflichtige sind nun verpflichtet, detaillierte Transaktionsübersichten und Steuerreports von Handelsplattformen und Wallets vorzuhalten und aufzubewahren.
- Transaktionsübersichten: Steuerpflichtige müssen sicherstellen, dass alle auf Handelsplattformen oder in Wallets getätigten Transaktionen lückenlos dokumentiert sind. Dies betrifft sowohl strukturierte Formate (CSV, XML) als auch nicht strukturierte Formate (PDF-Auszüge).
- Steuerreports: Es wird empfohlen, Steuerreports von Handelsplattformen oder spezialisierten Softwarelösungen zu nutzen. Diese sollten alle steuerlich relevanten Transaktionen enthalten, um eine ordnungsgemäße Ermittlung der Steuerlast zu ermöglichen.
- Aufbewahrungspflichten: Handelsplattformen begrenzen häufig die Verfügbarkeit historischer Daten. Steuerpflichtige sollten Transaktionsdaten regelmäßig sichern, da ein nachträglicher Zugriff möglicherweise nicht mehr möglich ist.
- Überprüfungspflicht: Steuerpflichtige müssen sicherstellen, dass Steuerreports und Transaktionsübersichten korrekt und vollständig sind. Fehlerhafte oder unvollständige Aufzeichnungen können zu steuerlichen Nachteilen oder Schätzungen durch das Finanzamt führen.
- Dezentrale Finanzmärkte (DeFi): Speziell für DeFi-Transaktionen wird eine erweiterte Dokumentationspflicht eingeführt. Steuerpflichtige, die DeFi-Protokolle nutzen, müssen alle dortigen Aktivitäten nachvollziehbar dokumentieren, da viele Plattformen keine zentralen Transaktionsübersichten bereitstellen.
Die Finanzbehörden erkennen Steuerreports privater Anbieter grundsätzlich an, sofern sie plausibel und vollständig sind. Plattformen wie CoinTracking, Accointing oder Blockpit bieten umfassende Berichte zur steuerlichen Erfassung von Kryptotransaktionen.
Steuerpflichtige sollten aber darauf achten, dass diese Reports regelmäßig gesichert werden, da einige Plattformen nur zeitlich begrenzten Zugriff auf vergangene Transaktionsdaten gewähren.
Wichtig ist auch, darauf zu achten, dass die Plattformen keine nachträglichen Änderungen an ihren Reports vornehmen.
Neues BMF-Schreiben zur Ertragssteuer bei Krypto: Das müssen Sie als Krypto Anleger 2025 beachten
Wer bei der Dokumentation seiner Krypto Investitionen bisher eher nachlässig war, sollte spätestens jetzt aktiv werden und prüfen, ob die bisherigen steuerlichen Aufzeichnungen den neuen Anforderungen entsprechen. Das betrifft insbesondere Nutzer von Staking, Lending oder DeFi-Plattformen.
Alle Kauf- und Verkaufsunterlagen müssen gespeichert werden – über die Wallets oder die Transaktionslisten der Accounts. Am besten nutzen Sie hierfür Plattformen wie CoinTracking, Accointing oder Blockpit, um alle wichtigen Daten schneller und einfacher für die Steuererklärung parat zu haben.
Sie benötigen Unterstützung?
Sie haben Fragen zu den Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten aus dem neuen BMF Schreiben oder benötigen Unterstützung bei der Krypto Steuererklärung? Kontaktieren Sie uns!
Medienbeiträge
Börse-Online: Im Interview mit Dr. Arendt – über Kryptowährungen, Wein und Zockerei (PDF-Datei)
Börse-Online: „Bitcoin, Ethereum & Co: So kassieren Sie Ihre Gewinne steuerfrei“, 07/2024
Börse-Online, Kryptogewinne in der Steuer angeben?, 02.04.2024
Börse-Online, Schmelzender Gewinn – Kryptoanlagen, Ausgabe 31/2023, Aug. 23 (€)
Börse-Online, Kryptogewinne: Fiskus macht Jagd auf Steuerhinterzieher, 02.06.2023
Börse-Online, Kryptogewinne immer steuerfrei? So hat der Bundesfinanzhof entschieden, 28.02.2023
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