Newplacement: Wie Arbeitgeber Mitarbeitern den Abschied versüßen können   

Hin und wieder wollen oder müssen sich Arbeitgeber von Mitarbeitern trennen, aber das Kündigungsschutzrecht spielt nicht so recht mit. Abfindungen in Aufhebungsverträgen sind dann ein übliches Mittel, Mitarbeitern den Abschied zu versüßen. Aber ist Outplacement bzw. Newplacement vielleicht eine gute Alternative, um Mitarbeitern Abschied und Neuanfang zu erleichtern?

Was ist Outplacement?  

Der Begriff Outplacement – oder etwas positiver: Newplacement – ist eine Dienstleistung, die meist von freien Beratern oder Unternehmen in Zusammenhang mit beruflicher Neuorientierung angeboten wird. Es geht dabei um die professionelle Unterstützung und Begleitung einer beruflichen Veränderung, also z. B. dem Ausscheiden aus einem Unternehmen verbunden mit einer darauffolgenden Jobsuche, Start in die Selbstständigkeit etc.

Zum typischen Umfang einer Newplacement-Beratung zählen u. a. folgende Beratungsleistungen: 

  • Analyse der Ist-Situation & Ermitteln der Zukunftspläne des Mitarbeiters,
  • Beratung bezüglich Berufsperspektiven,
  • Entwickeln einer Bewerbungsstrategie inkl. Optimieren von Bewerbungsunterlagen und Onlineprofilen,
  • Jobrecherchen & Vermarkten des Mitarbeiters,
  • Interviewtrainings & ggf. Coaching zur Persönlichkeitsentwicklung,
  • Beratung zu steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen sowie
  • Unterstützung in Vertragsverhandlungen und in der Einarbeitungsphase.

Diese Form der Unterstützung wird entweder von Mitarbeitern selbst gebucht und finanziert, wenn eine berufliche Veränderung ansteht. Oder sie kann von Arbeitgebern finanziert werden, die dem Mitarbeiter oder einer ganzen Gruppe von Mitarbeitern mit der Übernahme der Kosten für eine Newplacement-Beratung den Abschied vom Unternehmen erleichtern wollen.

Wann ist Newplacement für Arbeitgeber ein Thema?

Es gibt ganz unterschiedliche Situationen, in denen es für Arbeitgeber sinnvoll sein kann, die Kosten für das Newplacement von Mitarbeitern zu übernehmen. So kann eine solche Unterstützung von Mitarbeitern hilfreich sein, wenn

  • das Unternehmen personell umstrukturiert werden soll bzw. muss,
  • es zu Unternehmenszusammenschlüssen oder -verkäufen kommt oder
  • Stellen abgebaut werden müssen.

Daran zeigt sich: Mitarbeitern Newplacement zu finanzieren, bietet sich in Situationen an, in denen personenbedingte oder betriebsbedingte Kündigungen schwer möglich sind und ein Aufhebungsvertrag notwendig wird, um die gewünschte personelle Veränderung herbeizuführen.

Im Aufhebungsvertrag ist es dann möglich zu vereinbaren, dass das Unternehmen den Mitarbeiter bei der beruflichen Neuorientierung unterstützt und eine Newplacement-Beratung bezahlt – statt bzw. zusätzlich zu einer Abfindung beispielsweise.

Vorteile für Arbeitgeber?

Diese Art, Mitarbeitern die Trennung vom Unternehmen zu versüßen, hat etliche Vorteile für Arbeitgeber: So verschafft die Unterstützung von Mitarbeitern beim beruflichen Neuanfang dem Arbeitgeber ein deutlich besseres Image als eine schnöde Abfindung – nach außen wie nach innen (Betriebsklima!). Denn mit einer solchen Förderung der Mitarbeiter – auch am Ende eines Arbeitsverhältnisses – kommuniziert man klar: Wir kümmern uns!

Hinzu kommt, dass die Finanzierung von Newplacement-Beratung – wie eine Abfindungszahlung auch – in zeitlicher und finanzieller Hinsicht gut kalkulierbar ist, im besten Fall zu einem effizienten Wandel im Unternehmen beiträgt und steuerlich geltend gemacht werden kann.

Vorteile für Mitarbeiter?

Aber auch für Mitarbeiter hat Newplacement Vorteile: Sie werden nicht einfach mit Geld abgefunden und „vor die Tür gesetzt“. Der Arbeitgeber hilft mit seiner Unterstützung dabei, Perspektiven zu schaffen und Ängste zu nehmen.  

Gleichzeitig schafft diese Unterstützung in der Karriereplanung in aller Regel bessere Chancen für Mitarbeiter, beruflich neu Fuß zu fassen oder sich wirklich weiterzuentwickeln.

Hinzu kommt, dass die Finanzierung einer Newplacement-Beratung für Mitarbeiter finanziell interessanter sein kann als eine Abfindung. Eine Abfindungszahlung ist für Arbeitnehmer einkommensteuerpflichtig. Seit 2020 ist das im Falle des Newplacements anders: Seitdem ist klar geregelt, dass eine arbeitgeberfinanzierte Newplacement-Beratung als Leistung zur beruflichen Neuorientierung für Mitarbeiter steuerfrei ist. Das gilt unabhängig davon, ob Newplacement-Beratung intern oder extern, im laufenden Arbeitsvertrag oder danach erfolgt.

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Ihr Christian Seidel

Unser Experte bei Fragen im Bereich Arbeitsrecht


Christian Seidel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Prokurist der Acconsis GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft


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