Steuerfreier Kindergartenzuschuss für Mitarbeiter

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Angestellten zusätzlich zum Gehalt steuerfreie Zuschüsse für die Betreuung ihrer nicht schulpflichtigen Kinder in Kindergärten oder ähnlichen Einrichtungen zu zahlen.

Erfahren Sie im folgenden Beitrag, welche Einrichtungen begünstigt sind und welche Regelungen und Voraussetzungen gelten.

Arbeitgeber können Mitarbeitern einen Zuschuss für die Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder in einem Kindergarten oder einer vergleichbaren Einrichtung gewähren.

Dieser Zuschuss ist lohnsteuerfrei und sozialversicherungsfrei, soweit er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird, eine Gehaltsumwandlung ist nicht möglich.

Die tatsächlichen Kosten, welche der Arbeitnehmer monatlich zu tragen hat, können vollständig vom Arbeitgeber erstattet werden. Eine betragsmäßige Begrenzung bezüglich der Steuerfreiheit besteht nicht.

Welche Einrichtungen zur Betreuung des Kindes sind berücksichtigt?

  • Kindertagesstätten
  • Kinderkrippen
  • Tagesmütter
  • Schulkindergärten

Welche Regelungen und Voraussetzungen gelten?

  • Es ist unzureichend, wenn beispielsweise eine Haushaltshilfe oder ein Mitglied der Familie im eigenen Haushalt die Tagesbetreuung des Kindes übernimmt. In diesem Fall kann der Arbeitgeber die Aufwendungen nicht steuerfrei ersetzen.
  • Die Lohnsteuerfreiheit und Sozialversicherungsfreiheit gelten nur für die Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern.
  • Um sicherzustellen, dass die lohnsteuerfreie Zuwendung allen Überprüfungen standhält, ist es zwingend erforderlich, dass der Arbeitgeber alle Nachweise und Belege des Arbeitnehmers im Original zum Lohnkonto aufbewahrt.

Zusätzlich zur steuerlichen Entlastung trägt der Kindergartenzuschuss auch zur Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit bei. Durch diese zusätzliche Leistung signalisiert der Arbeitgeber nicht nur seine Unterstützung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sondern verbessert auch das Arbeitsklima und die Loyalität der Belegschaft.

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Pia Lösch

Pia Lösch

Fachbereichsleiterin Lohn und Gehalt


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