Hand mit Bitcoin und Euro-Scheinen; symbolisch für das Thema Kryptowährung als Vergütung

Kryptowährung als Vergütung – was ist steuerlich zu beachten?

Als Zahlungsmittel oder Investitionen sind Kryptowährungen mittlerweile sehr verbreitet. Sie können aber auch als Vergütung genutzt werden und bieten damit viel Potenzial für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aber auch viele Risiken und Herausforderungen. Im folgenden Beitrag steht die steuerliche Seite von Kryptowährung als Vergütung im Fokus. 

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Influencerin produziert Social-Media-Content mit Smartphone und professionellem Mikrofon, während Like- und Emoji-Symbole eingeblendet sind – sinnbildlich für Reichweite, geldwerte Vorteile und die steuerliche Relevanz digitaler Inhalte im Fokus von Finanzamt und Steuerfahndung.

Vom Like zur Steuerakte: Warum Influencer immer öfter im Fokus der Steuerfahndung stehen

Die Welt der Influencer boomt. Mit Millionen von Followern und lukrativen Werbedeals haben sich Influencer zu einer bedeutenden wirtschaftlichen Kraft entwickelt. Doch mit wachsendem Erfolg rücken auch steuerliche Pflichten und mögliche Verfehlungen in den Fokus der Behörden. Aktuell sorgt die Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen (NRW) für Schlagzeilen, da erste Ermittlungen gegen Influencer wegen Steuerhinterziehung eingeleitet wurden. Doch was steckt dahinter und welche steuerlichen Fallstricke sollten Influencer kennen?

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Digitale Anzeigetafel mit dem Schriftzug „Bitcoin“ und Kursverlauf – das BMF verschärft die steuerlichen Mitwirkungspflichten für Krypto-Anleger.

Mitwirkungspflichten für Krypto-Anleger verschärft: Das fordert das BMF jetzt konkret

Mit dem Schreiben vom 6. März 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) seine Auffassung zur Besteuerung von Kryptowerten präzisiert und in zentralen Punkten verschärft. Besonders in den Vordergrund rücken dabei die bislang oft unterschätzten Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen. Wer mit Kryptowährungen handelt oder anderweitig Einkünfte aus digitalen Vermögenswerten erzielt, steht nun in einer deutlich erweiterten Verantwortung,

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