Mehr Transparenz für Spender: das Zuwendungsempfängerregister

Die Deutschen spenden gerne. Und doch ist für den Bürger nicht immer klar, ob der Empfänger seriös ist und das Geld so verwendet wird, wie der Spender sich das vorstellt. Um mehr Transparenz zu schaffen, soll das seit dem 01.01.2024 eingeführte bundesweite Zuwendungsempfängerregister Abhilfe schaffen.

Spenden an gemeinnützige Organisationen

Die Spendenbereitschaft in Deutschland ist in den letzten 10 Jahren gestiegen. Einerseits natürlich, um Gutes zu tun und gemeinnützige Zwecke zu unterstützen. Andererseits hat die Spende meist auch einen positiven finanziellen Aspekt, den Personen und Unternehmen gerne nutzen: Eine Spende an gemeinnützige Organisationen kann man steuerlich absetzen und damit die eigene Steuerlast senken.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Organisation vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist. Nur dann ist die Organisation – z. B. ein gemeinnütziger Verein oder eine gemeinnützige Stiftung – in der Lage, Zuwendungsbescheinigungen („Spendenquittungen“) auszustellen, die vom Finanzamt anerkannt werden.

Tipp! Was gemeinnützige Vereine und gemeinnützige Stiftungen voneinander unterscheidet, erfahren Sie in unseren Beiträgen „Stiftung und Verein – Teil 1: der gemeinnützige Verein“ und „Stiftung und Verein Teil 2: die gemeinnützige Stiftung“. Zentral erfasst wurden gemeinnützige Organisationen aber bisher nicht. Damit war der „Markt“ der gemeinnützigen Organisationen für potenzielle Spender unübersichtlich und wenig transparent – für viele ein Grund, lieber nicht zu spenden.

Was ist das Zuwendungsempfängerregister?

Hier soll das Zuwendungsempfängerregister nun Abhilfe schaffen. Das Zuwendungsempfängerregister ist ein zentrales bundesweites Register, das alle gemeinnützigen Organisationen auflistet, die Spendenquittungen ausstellen dürfen und vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden. Das Register wird beim Bundeszentralamt für Steuern geführt und ist seit Beginn des Jahres in Betrieb.

Nach einigen Startschwierigkeiten ist es nun für die Öffentlichkeit zugänglich, auch wenn derzeit noch nicht alle Informationen enthalten sind. Grundsätzlich ist es möglich, das Zuwendungsempfängerregister über die Website des Bundeszentralamts für Steuern abzurufen und einzusehen.

Welches Ziel verfolgt das Zuwendungsempfängerregister?

Mit dem Register sollen mehr Transparenz und Rechtssicherheit für potenzielle Spenderinnen und Spender geschaffen werden. Gleichzeitig bildet es die Basis für eine Vereinfachung des Spendenabzugs und die Steuerveranlagung für die Finanzämter.

Eintrag im Register: Voraussetzung für Gemeinnützigkeit?  

Informativ ist das Register also und sorgt für mehr Transparenz in der Welt der NPOs. Rechtlich hat das Zuwendungsempfängerregister allerdings keine Auswirkungen. Denn das Register hat keine konstitutive Wirkung. Das bedeutet: Ob eine NPO eine Spendenquittung ausstellen darf, hängt nicht davon ab, ob sie im Zuwendungsempfängerregister gelistet ist.  

Außerdem hat der Eintrag im Register keine Auswirkungen auf den Umstand, ob eine NPO als gemeinnützig anerkannt ist oder nicht.

Das wäre derzeit auch fatal. Denn vollständig ist das Register aktuell nicht. Das Bundeszentralamt weist selbst darauf hin: Das Register wird nun erst sukzessive befüllt.

Wer muss sich um den Eintrag im Register kümmern?

Es liegt auf der Hand, dass gemeinnützige Organisationen nun gesteigerten Wert darauf legen, im Zuwendungsempfängerregister eingetragen zu sein.

Darum kümmern müssen sich die Organisationen aber nicht. Der Eintrag im Zuwendungsempfängerregister erfolgt automatisch. Die Landesfinanzbehörden übermitteln dem Bundeszentralamt automatisch folgende Informationen:

  • Wirtschafts-Identifikationsnummer,
  • Name,
  • Anschrift,
  • steuerbegünstigte Zwecke nach den §§ 52 bis 54 AO,
  • Status als juristische Person des öffentlichen Rechts,
  • zuständige Finanzbehörde,
  • Datum des letzten Freistellungsbescheids, der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid oder des Feststellungsbescheides nach § 60a AO sowie
  • Kontoverbindungen bei Banken/Kreditinstituten und Bezahldienstleistern.

Datenkontrolle ist sinnvoll  

Falls Sie Teil einer Organisation sind, die im Zuwendungsempfängerregister eingetragen ist, sollten Sie die veröffentlichten Angaben im Register auf Richtigkeit überprüfen. Finden Sie Fehler: Weisen Sie das zuständige Finanzamt darauf hin und bitten Sie darum, den Fehler zu korrigieren.

Für die Zukunft ist zu empfehlen, einen regelmäßigen Blick in das Register zu werfen und zu kontrollieren, ob die dort hinterlegten Informationen noch korrekt sind.

Sie benötigen Rat zum Zuwendungsempfängerregister?

Sie haben Fragen zum Zuwendungsempfängerregister und Spenden? Sprechen Sie mich gerne direkt an!

Ihr ACCONSIS-Ansprechpartner

Leon Feyler


Rechtsanwalt
Leon Feyler

Service-Telefon
+49 89 54 71 43
oder per E-Mail l.feyler@acconsis.de