Sie möchten Kryptowährungen verkaufen und den Verkaufserlös auf Ihr Konto überweisen? Klingt nicht unbedingt nach einem problematischen Vorgang, kann aber zur großen Herausforderung werden, Stichwort: Krypto Herkunftsnachweis bzw. Mittelherkunftsnachweis.
Da der Kryptomarkt zunehmend reguliert wird, wird dieser Nachweis immer wichtiger. Warum ein Mittelherkunftsnachweis für Krypto gefordert werden kann, was darin enthalten sein muss und wie Sie bestens darauf vorbereitet sind, zeigen wir Ihnen in unserem folgenden Beitrag.
Was ist ein Mittelherkunftsnachweis für Kryptowährungen?
Ein Mittelherkunftsnachweis für Kryptowährungen ist eine dokumentierte Sammlung von Belegen, die die legale Herkunft und den Besitz von Kryptowerten nachweist. Dieser Nachweis wird von Banken, Krypto-Börsen und anderen Finanzdienstleistern verlangt, um die Anforderungen zur Geldwäscheprävention und zur Prävention von Terrorismusfinanzierung zu erfüllen.
Warum wird ein Herkunftsnachweis für Kryptowährungen benötigt?
Ein Mittelherkunftsnachweis für Krypto-Investments wird in folgenden Situationen benötigt:
- Krypto-zu-FIAT Transaktionen: Wenn Kryptowährungen in Euro oder andere FIATWährungen umgetauscht werden, insbesondere bei Auszahlungen auf ein Bankkonto.
- Größere Einzahlungen: In Deutschland greift das Geldwäschegesetz ab einem Betrag von 10.000 Euro. Allerdings können Krypto-Börsen und Banken auch bei niedrigeren Beträgen einen Nachweis verlangen.
- Verdächtige Transaktionsmuster: Finanzdienstleister sind verpflichtet, auffällige Transaktionen zu überprüfen, wie z.B. solche von bekannten High-Risk-Adressen, über Mixer oder Tumbler, oder mit sanktionierten Adressen.
- Regulierte Krypto-Börsen: Plattformen wie Bitpanda, BISON oder Kraken verlangen Herkunftsnachweise zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen.
- Banken: Insbesondere bei größeren Überweisungen von Krypto-Exchanges auf Bankkonten.
- Finanzämter: Im Rahmen steuerlicher Prüfungen können Herkunftsnachweise erforderlich sein.
- Bei anderen Finanzdienstleistern, wenn deren Services in Verbindung mit Krypto-Assets genutzt werden.
Seit Ende 2024 werden durch neue EU-Regeln (TFR) besonders Transfers über 1.000 € zwischen Börsen und privaten Wallets strenger kontrolliert.
Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es für den Krypto Herkunftsnachweis?
Der Mittelherkunftsnachweis für Kryptowährungen basiert auf mehreren gesetzlichen Grundlagen:
Geldwäschegesetz (GwG)
Das deutsche Geldwäschegesetz ist die zentrale rechtliche Basis für den Mittelherkunftsnachweis. Es verpflichtet Finanzdienstleister, einschließlich Krypto-Börsen, die Herkunft größerer Geldbeträge zu überprüfen. Ab einem Betrag von 10.000 Euro greift in Deutschland das Geldwäschegesetz, wobei Überprüfungen auch bei niedrigeren Beträgen möglich sind.
Anti-Geldwäsche-Vorschriften
Internationale Anti-Geldwäsche-Vorschriften verpflichten Banken, Finanzdienstleister und Kryptowährungsbörsen sicherzustellen, dass Gelder aus legalen Quellen stammen. Diese Vorschriften zielen darauf ab, die Nutzung von Kryptowährungen zur Verschleierung illegaler Aktivitäten zu verhindern.
Steuerrecht
Obwohl nicht direkt mit dem Mittelherkunftsnachweis verbunden, spielt das Steuerrecht eine wichtige Rolle. Finanzämter können bei steuerlichen Prüfungen ebenfalls Nachweise über die Herkunft von Kryptowährungen verlangen.
Neue EU-Regelungen für Krypto Transfers seit Ende 2024
Am 30. Dezember 2024 sind in der Europäischen Union neue Regeln für Krypto-Transfers in Kraft getreten, die im Rahmen der Transfer of Funds Regulation (ToFR) und der Markets in Crypto Assets Regulation (MiCAR) eingeführt werden.
Die wichtigsten Änderungen sind:
- Identitätsprüfung: Krypto-Dienstleister (CASPs) müssen genaue Informationen über Absender und Empfänger von Krypto-Transaktionen erfassen und speichern. Dies umfasst Name, Adresse und Geburtsdatum.
- „Travel Rule“: CASPs sind verpflichtet, diese Informationen bei der Transaktion an den Krypto-Dienstleister des Empfängers zu übermitteln.
- Selbstverwaltete Wallets: Transaktionen mit „self-hosted Wallets“ müssen ebenfalls überprüft werden, insbesondere bei Beträgen über 1.000 Euro. Nutzer müssen den Besitz der Wallet nachweisen.
- Datenspeicherung: CASPs müssen die erfassten Daten für einen Zeitraum von fünf Jahren aufbewahren.
- Meldepflicht: Verdächtige Transaktionen müssen von den Dienstleistern an die zuständigen Behörden gemeldet werden.
- Erlaubnispflicht: Der Handel mit Kryptowerten wird in ganz Europa erlaubnispflichtig Dienstleister müssen eine Reihe organisatorischer und operativer Anforderungen erfüllen.
- EU-Passporting: Mit einer MiCAR-Erlaubnis in einem EU-Mitgliedstaat können Dienstleister in der gesamten EU tätig werden.
Anforderungen und Dokumente zum Mittelherkunftsnachweis für Krypto
Ein Mittelherkunftsnachweis für Kryptowährungen umfasst typischerweise:
- Kaufbelege als Dokumentation zum Erwerb von Kryptowährungen
- Transaktionshistorie: Nachweise zu Bewegungen zwischen Wallets und Exchanges
- Handelshistorie: Aufzeichnung der Trading-Aktivitäten
- Bankbelege zu Einzahlungen auf Krypto-Börsen
- Mining-Nachweise, sofern Coins durch Mining erworben wurden
- Wallet-Adressen: Dokumentation der verwendeten Wallets
Besonders herausfordernd kann die Erstellung des Herkunftsnachweises für Krypto in folgenden Situationen sein:
- Self-Custody und Hardware Wallets: Hier muss zusätzlich der Besitz der Wallet-Adressen nachgewiesen werden.
- Nachweis älterer Transaktionen: Wenn Sie schon sehr früh auf den Zug von Bitcoin und Co. aufgesprungen sind, werden Sie wahrscheinlich größere Probleme haben, alles lückenlos zu dokumentieren, z.B. weil die betroffenen Handelsplattformen oder Accounts nicht mehr existieren oder die Bankbelege nicht mehr verfügbar sind.
- Handel an nicht-regulierten internationalen Börsen: Hier kann es passieren, dass die Nachweise nicht den Anforderungen der europäischen Finanzinstitute entsprechen.
Risiken im Rahmen des Krypto Herkunftsnachweises
Wenn kein ausreichender Herkunftsnachweis für Kryptowährungen erbracht werden kann, drohen erhebliche Konsequenzen:
- Kontosperrung und Einfrieren von Vermögenswerten: Kryptobörsen können den Zugang zum Account deaktivieren und sämtliches Guthaben einfrieren, bis ein ausreichender Nachweis erbracht wird.
- Handelsausschluss: Ohne Herkunftsnachweis wird man vom Trading auf den großen Kryptobörsen ausgeschlossen, was den Wert der Kryptowährungen erheblich einschränkt.
- Geldwäscheverdacht: Es besteht das Risiko, dass ein Geldwäscheverdacht gemeldet wird, was zu strafrechtlichen Ermittlungen führen kann.
- Bankprobleme: Hausbanken oder Onlinebanken könnten die Geschäftsbeziehung beenden.
Aber selbst wenn der Verdacht der Geldwäsche unbegründet, ist das nicht folgenlos. In dem Fall kann die Behörde ein Verwarnungsgeld verhängen.
Um diesen Problemen von Vornherein aus dem Weg zu gehen, sollten Sie bereits vor der Transaktion den Mittelherkunftsnachweis bei Ihrem Finanzinstitut einreichen. Sollten Sie von der Bank dazu aufgefordert werden, müssen Sie zeitnah den Nachweis erbringen, um die oben beschriebenen möglichen negativen Folgen zu vermeiden.
Auf der sicheren Seite bei Krypto Investitionen – nur mit sorgfältiger Dokumentation!
Die Anforderungen an die Dokumentation von Krypto-Transaktionen steigen zunehmend. Immer mehr Dienstleister müssen aufgrund regulatorischer Pflichten die Herkunftsnachweise zu Krypto verlangen – das betrifft Transfers zwischen Krypto-Börsen ebenso wie Transfers von Krypto-Börsen zu Bankkonten.
Außerdem können die Auslöser zur Anforderung des Krypto Herkunftsnachweises sehr vielfältig sein. Die Finanzdienstleister halten sich hierbei aus Sicherheitsgründen eher bedeckt. Daher müssen Sie unbedingt alle Transaktionen sorgfältig dokumentieren, um Geldwäscheverdachtsmeldungen, Verwarnungsgelder, Kontosperrungen oder gar strafrechtliche Verfahren zu vermeiden.
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Medienbeiträge
Börse-Online: Im Interview mit Dr. Arendt – über Kryptowährungen, Wein und Zockerei (PDF-Datei)
Börse-Online: „Bitcoin, Ethereum & Co: So kassieren Sie Ihre Gewinne steuerfrei“, 07/2024
Börse-Online, Kryptogewinne in der Steuer angeben?, 02.04.2024
Börse-Online, Schmelzender Gewinn – Kryptoanlagen, Ausgabe 31/2023, Aug. 23 (€)
Börse-Online, Kryptogewinne: Fiskus macht Jagd auf Steuerhinterzieher, 02.06.2023
Börse-Online, Kryptogewinne immer steuerfrei? So hat der Bundesfinanzhof entschieden, 28.02.2023
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