Im März 2024 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Ergänzungsentwurf zur Besteuerung von Kryptowährungen. Dieser Entwurf klärt Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten, die bereits im Juli 2022 diskutiert, aber nicht umgesetzt wurden. Unser Beitrag beleuchtet die Details.
Ausgangslage
Am 6. März 2024 kündigte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Ergänzungsentwurf zum bestehenden Schreiben zur Besteuerung von Kryptowährungen vom 10. Mai 2022 an. Diese Ergänzung beinhaltet insbesondere eine klare Anleitung zu den Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten. Diese Regelungen waren bereits in einem Entwurf von Juli 2022 vorhanden, allerdings wurden sie nicht in das aktuelle Schreiben aufgenommen. Das BMF betont die Notwendigkeit dieser Ergänzung, um Klarheit und Sicherheit in der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen zu gewährleisten.
Inhalt des Ergänzungsentwurfs
Der Ergänzungsentwurf erweitert das bestehende Schreiben vom 10. Mai 2022 mit zwei weiteren Kapiteln:
- „III. Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten“
- „IV. Anwendungsregelungen“
Zusätzlich werden im Rahmen der ersten zwei Kapitel auch einige Änderungen vorgenommen. Beispielsweise wird im Rahmen der Erläuterung darauf hingewiesen, dass Steuerpflichtige die in Steuerreports verwendeten Daten korrekt und den steuerlichen Vorgaben entsprechend angepasst werden müssen.
Wesentliche Neuerungen im Überblick
Unter Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflicht ist Folgendes zu verstehen:
- Steuererklärungspflicht bezieht sich auf die Verpflichtung der Steuerpflichtigen, ihre Einkünfte aus Kryptowährungen in der Steuererklärung anzugeben. Dazu zählen nicht nur Kapitalgewinne aus Veräußerungsgeschäften, sondern auch Einkünfte aus Lending oder Staking und möglicherweise durch Airdrops erhaltene Token.
- Die Mitwirkungspflicht erfordert von den Steuerpflichtigen eine aktive Beteiligung am steuerlichen Nachweisprozess, etwa durch die Bereitstellung von Transaktionsdaten.
- Aufzeichnungspflichten verlangen die systematische Dokumentation dieser Transaktionen, um eine nachträgliche Überprüfung durch die Finanzbehörden zu ermöglichen. Dazu gehören Kauf-, Verkaufs-, Tauschvorgänge sowie Einkünfte aus Lending, Staking oder Airdrops.
Diese Ergänzungen sollen Klarheit und Sicherheit im Umgang mit Krypto-Assets sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Finanzämter schaffen.
Konkrete Auswirkungen für Steuerzahler
Für Krypto-Handelnde bedeutet dies eine verstärkte Notwendigkeit, ihre Transaktionen sorgfältig zu dokumentieren und den Finanzbehörden gegenüber transparent zu sein. Alle relevanten Unterlagen und Dokumente, die Transaktionen mit virtuellen Währungen und Token betreffen, müssen gemäß den steuerlichen Vorschriften aufbewahrt werden. Dies gilt sowohl für Unterlagen in Papierform als auch für elektronische Dokumente und Daten.
Steuerzahler sind verpflichtet, bei der Ermittlung des steuerlichen Sachverhalts mitzuwirken und alle relevanten Informationen und Dokumente bereitzustellen. Besonders hervorzuheben ist die erweiterte Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen gemäß § 90 II AO bei Handelsaktivitäten über ausländische Plattformen. Diese erfordert eine sorgfältige Aufzeichnung aller Transaktionen. Wenn Steuerzahler nicht ausreichend mitwirken oder Dokumente fehlen, können die Finanzbehörden die steuerlichen Grundlagen schätzen. Diese Schätzungen sollen realitätsnah sein, aber das Fehlen von Dokumenten kann dennoch zu einer für den Steuerzahler ungünstigen Einschätzung führen.
Nichtsdestotrotz bietet der Entwurf auch Vereinfachungen an. Dazu gehört beispielsweise die Option, die Ansetzung von Börsenkursen für die Anschaffungskosten nicht mehr als verpflichtend, sondern als optional zu betrachten. Dies könnte insbesondere für aktive Händler und Investoren vorteilhaft sein, die dadurch potenziell bessere Möglichkeiten haben, ihre Steuerlast zu optimieren.
Welche Daten verlangt das BMF?
Der aktuelle Entwurf beinhaltet verschiedene Unterlagen und Daten, die vom Finanzamt angefordert werden können:
- Anschaffungszeitpunkt, angeschaffte Menge und Art des Anschaffungsvorgangs sowie genutzte Börse bzw. Handelsplattform
- Veräußerungszeitpunkt, veräußerte Menge und Art des Veräußerungsvorgangs
- Dokumentation von Umschichtungen innerhalb von Wallets zur walletbezogenen Anwendung der Durchschnitts- oder FiFo-Methode
- Wallet-Bestände zum 31. Dezember des Voranlagungszeitraums und des Vorjahres
- Wallet-Adressen
- Transaktions-Hashwerte
- Account-Angaben zu den genutzten Börsen
Fazit
Mit der Einführung dieser neuen Regelungen setzt Deutschland einen weiteren Schritt in Richtung der Legalisierung und Regulierung des Krypto-Marktes. Während dies für einige eine zusätzliche Belastung darstellen mag, bietet es auch die Chance auf größere Klarheit und Sicherheit in einem sich schnell entwickelnden Markt.
Krypto-Investoren sollten die Entwicklungen genau verfolgen und gegebenenfalls professionelle steuerliche Beratung in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass sie ihre Verpflichtungen vollständig verstehen und erfüllen können. Durch diese Initiative unterstreicht das BMF die Anerkennung der wachsenden Bedeutung von Kryptowährungen in der deutschen Wirtschaft und fördert durch die Schaffung von Klarheit und Fairness das Vertrauen in den Markt sowie eine verantwortungsvolle Teilnahme an der digitalen Wirtschaft.
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