Gerade rollt die zweite Welle heran – eine Besserung der Lage ist derzeit nicht in Sicht. In diesem Zusammenhang stellen sich die Fragen, ob
- der Arbeitgeber das Gehalt (die Vergütung) während einer Quarantäne weiterzahlen muss
- sich eventuell ein Erstattungsanspruch ableiten lässt bzw.
- er auch zahlen muss,