Die rechtlichen Regelungen der Personengesellschaft sind in die Jahre gekommen. Durch viele neue Rechtsprechungen sind die aktuell geltenden Regelungen überholt. Das macht den Umgang im Rechtsverkehr mit Personengesellschaften bisher teilweise unnötig kompliziert bzw. macht vor allem die GbR intransparent, verbunden mit einem gewissen Vertrauensverlust in die Rechtsform an sich.
Diese Probleme hat der Gesetzgeber nun in Angriff genommen: vor allem mit Anpassungen der §§ 705 ff.
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