Grunderwerbsteuer bei Familiengesellschaften – Besteht noch in 2023 Handlungsbedarf?

2024 wird das Jahr der Veränderungen für die Personen-/Familiengesellschaften sein. Durch das Inkrafttreten des MoPeGs wird das Zivilrecht reformiert. (Details hier)
Aber wird es auch steuerliche Konsequenzen haben? Gegenwärtig besteht jedenfalls das Risiko, dass ab 2024 Grunderwerbsteuer für Immobilienübertragungen erhoben wird, die 2023 noch steuerbegünstigt sind.

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MoPeG: Neues Recht für die GbR und andere Personengesellschaften ab 01.01.2024

Die rechtlichen Regelungen der Personengesellschaft sind in die Jahre gekommen. Durch viele neue Rechtsprechungen sind die aktuell geltenden Regelungen überholt. Das macht den Umgang im Rechtsverkehr mit Personengesellschaften bisher teilweise unnötig kompliziert bzw. macht vor allem die GbR intransparent, verbunden mit einem gewissen Vertrauensverlust in die Rechtsform an sich.

Diese Probleme hat der Gesetzgeber nun in Angriff genommen: vor allem mit Anpassungen der §§ 705 ff.

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Familiengesellschaft & Familienpool: unsere Antworten auf die wichtigsten Fragen!

Vor allem vermögende Familien (Immobilieneigentümer, Unternehmer, Führungskräfte etc.) sollten sich rechtzeitig Gedanken über die Gestaltung des Familienvermögens machen, um die vorweggenommene Erbfolge steuerlich zu optimieren. Möglichkeiten einer steueroptimierten Vermögensgestaltung gibt es viele. Eine Familiengesellschaft bzw. ein Familienpool ist eine davon.

Was genau ist eine Familiengesellschaft? Welche Vorteile hat sie und wie gestaltet man eine solche Gesellschaft?

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Das GbR-Gesellschaftsregister kommt: jetzt klären, was zu tun ist!

Informationen über eine GbR und die Personen, die hinter der GbR stehen, sind bisher nicht so leicht zu bekommen wie z.B. im Fall einer GmbH.

Das wird sich zum 01.01.2024 ändern, wenn mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) das Gesellschaftsregister für Gesellschaften bürgerlichen Rechts eingeführt wird.

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Erinnerung! Ablauf der Übergangsfristen zur Eintragung im Transparenzregister

Haben Sie dem Transparenzregister bereits die wirtschaftlich Berechtigten Ihrer Rechtseinheit mitgeteilt? Noch nicht? Dann wird es höchste Zeit!

Mit den zum 1. August 2021 in Kraft getretenen Änderungen des Geldwäschegesetzes (Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz) sind die bislang in § 20 Abs. 2 GwG verankerten Mitteilungsfiktionen ersatzlos weggefallen.

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