Eine interessante Fragestellung, insbesondere in Corona-Zeiten:
Verkürzt sich der Urlaubsanspruch automatisch aufgrund von Kurzarbeit? Oder ist hierzu eine individuelle Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer beziehungsweise aufgrund einer Betriebsvereinbarung notwendig? Dies war bisher umstritten.
Nun hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) diese Rechtsunsicherheit beseitigt.
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