Seit 16. März 2022 gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht: Arbeitgeber müssen dem Gesundheitsamt alle Mitarbeiter*innen – auch alle externen Dienstleister im Unternehmen (!) – melden, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind, nicht genesen sind oder sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen.
Nun landen die ersten Fälle auf den Schreibtischen von Rechtsanwälten!
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