Influencerin produziert Social-Media-Content mit Smartphone und professionellem Mikrofon, während Like- und Emoji-Symbole eingeblendet sind – sinnbildlich für Reichweite, geldwerte Vorteile und die steuerliche Relevanz digitaler Inhalte im Fokus von Finanzamt und Steuerfahndung.

Vom Like zur Steuerakte: Warum Influencer immer öfter im Fokus der Steuerfahndung stehen

Die Welt der Influencer boomt. Mit Millionen von Followern und lukrativen Werbedeals haben sich Influencer zu einer bedeutenden wirtschaftlichen Kraft entwickelt. Doch mit wachsendem Erfolg rücken auch steuerliche Pflichten und mögliche Verfehlungen in den Fokus der Behörden. Aktuell sorgt die Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen (NRW) für Schlagzeilen, da erste Ermittlungen gegen Influencer wegen Steuerhinterziehung eingeleitet wurden. Doch was steckt dahinter und welche steuerlichen Fallstricke sollten Influencer kennen?

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Geschäftsleute bei einer Veranstaltung - symbolisch für das Thema Quellensteuer bei Drittzahlungen im Bereich Hotels und Gastronomie

Quellensteuer bei Drittzahlungen: Wann Hotels und Gastronomiebetriebe haften

Ob internationale DJs bei Hochzeiten, ausländische Technikfirmen für Tagungen oder Lizenzgebühren an Franchisegeber im Ausland – viele Hotels und Gastronomiebetriebe sind heute Teil internationaler Dienstleistungs- und Vertragsstrukturen. Was viele nicht wissen: Dies kann zu steuerlichen Risiken führen und eventuelle Zahlungsverpflichtungen entstehen lassen. Der Grund: § 50a Einkommensteuergesetz (EStG).

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Symbolbild für Arbeitsrecht: Goldene Justitia-Waage vor Gesetzesbüchern. Passend zum Beitrag über Freistellung während der Kündigungsfrist und die Anrechnung von anderweitigem Verdienst nach aktueller Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.

Freistellung während der Kündigungsfrist und böswilliges Unterlassen eines anderweitigen Verdienstes

Ein Arbeitnehmer, der nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber freigestellt wird, unterlässt grundsätzlich nicht böswillig im Sinne des § 615 Satz 2 BGB einen anderweitigen Verdienst, wenn er nicht bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist ein neues Arbeitsverhältnis eingeht.

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