Verzögerung der CSRD-Umsetzung: Was sollten Unternehmen nun tun?

Die Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Deutschland steht vor unerwarteten Herausforderungen: Ein Regierungsentwurf liegt vor, doch die gesetzliche Umsetzung konnte bis Ende 2024 nicht abgeschlossen werden. Jetzt soll das CSRD-Umsetzungsgesetz 2025 verabschiedet werden und in Kraft treten. Dies schafft Unsicherheiten für viele Unternehmen, die berichtspflichtig werden sollen. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zur aktuellen Lage und erhalten praxisnahe Handlungsempfehlungen.

Aktueller Stand der CSRD-Umsetzung

Die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht ist bis Ende des Jahres 2024 nicht gelungen. Nun muss das CSRD-Umsetzungsgesetz im Jahr 2025 verabschiedet werden und tritt erst dann in Kraft.

Was bedeutet das rechtlich?
Für das Geschäftsjahr 2024 gelten die bisherigen Regelungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung weiterhin. Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitenden, die bereits nach der bisherigen Regulierung einen „Nicht-finanziellen Bericht“ erstellen mussten, werden für den Jahresabschluss 2024 nach den bestehenden Regelungen berichten.

Können Unternehmen die neuen Standards freiwillig anwenden?
Ja! Trotz der Verzögerung können Unternehmen die Europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) bereits jetzt freiwillig anwenden. Das bietet eine strategisch wertvolle Chance, bereits getroffene Vorbereitungen für einen CSRD-konformen Bericht sinnvoll zu nutzen und sich frühzeitig auf die kommenden Anforderungen einzustellen.

Welche Handlungsempfehlungen gibt es für Unternehmen?

Vorbereitung auf die CSRD fortsetzen
Obwohl die Einführung der CSRD verzögert ist, ist sie keineswegs ausgesetzt. Die Umsetzung wird aufgrund der EU-Vorgaben voraussichtlich 2025 erfolgen, sobald der Bundestag beschlossen hat. Gelingt dies in 2025, liegt eine unechte Rückwirkung vor und Berichtspflicht besteht vom 01.01.2025 an. Unternehmen sollten deshalb weiterhin mit Hochdruck an der Vorbereitung ihrer Berichterstattung nach ESRS ab dem Geschäftsjahr 2025 arbeiten.

Bestehende Prozesse sinnvoll nutzen
Unternehmen, die bereits erste Schritte unternommen haben, sollten diese fortführen und vertiefen. Warum ist das wichtig?

  • Mit der Verabschiedung in 2025 ist ernsthaft zu rechnen.
  • Wird die Beschlussfassung abgewartet, reicht die verbleibende Zeit nicht mehr aus, eine valide Berichterstattung einzurichten.
  • Neben die eigene Berichtspflicht treten faktische Berichtspflichten aus der Lieferkette und für Bankengespräche.

Orientierung am IDW-Fragenkatalog
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) hat einen erweiterten Fragenkatalog veröffentlicht. Diesen können berichtspflichtige Unternehmen als Leitfaden für ihre Berichterstattung und internen Prozesse nutzen. Die wichtigsten Inhalte sind:

  • Rechtliche Rahmenbedingungen und Inhalte der nicht-finanziellen Berichterstattung,
  • Anforderungen an die Prüfung und praktische Umsetzung,
  • Berichterstattung des Prüfers und Beispiele für Prüfvermerke.

Mit diesem Leitfaden können Unternehmen gezielt bestehende Berichtsprozesse optimieren und Schwachstellen beheben.

Unsere Empfehlung

Die Verzögerung bei der Umsetzung der CSRD in Deutschland bietet Unternehmen zusätzliche Zeit, um ihre Berichterstattung zu optimieren. Nutzen Sie diese Zeit proaktiv:

  • Identifizieren Sie Schwachstellen in bestehenden Prozessen.
  • Optimieren Sie interne Strukturen und Berichterstattungssysteme.
  • Bereiten Sie sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vor.

Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg

ACCONSIS hat bereits freiwillig einen eigenen Nachhaltigkeitsbericht auf Basis der derzeit gültigen CSRD-Standards erstellt, neben zahlreichen Beratungsprojekten für Kunden. Damit verfügen wir über praxisnahe Lösungen vom Mittelstand für den Mittelstand und bieten individuelle Beratung für Ihr Unternehmen an. Kontaktieren Sie uns noch heute und profitieren Sie von unserer Expertise!

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Kerstin Weidenbach-Koschnike
Diplom-Kauffrau
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin
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