Neue Offenlegungspflichten zu Klimazielen

Die Europäische Union hat Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen eingeführt, darunter den European Sustainability Reporting Standard (ESRS) E1. Diese Norm bezieht sich auf den ⁠Klimaschutz⁠, Klimaanpassung und Energie.

Sie verpflichten Unternehmen dazu, umfassend zu berichten. Dabei geht es sowohl um positive als auch negative und tatsächliche sowie potenzielle Auswirkungen.

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Nachhaltigkeitsberichterstattung mit ESG-Technologien meistern

Am Thema Nachhaltigkeit kommt heute kein Unternehmen mehr vorbei. Dafür sorgen nicht nur der Druck von Investoren, Konsumenten und Mitarbeitenden, sondern vor allem neue regulatorische Vorgaben wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die EU-Taxonomie und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Diese machen die nichtfinanzielle Berichterstattung für viele Organisationen zur Pflicht. Unternehmen stehen vor der komplexen Aufgabe,

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Das Lieferkettengesetz bringt KMUs in die ESG-Berichtspflicht

Das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) sowie das europäische Lieferkettengesetz und die EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) führen zusammen mit der EU-Taxonomie zu neuen Berichtspflichten für Unternehmen in Deutschland und der EU.

Sie betreffen kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) früher, als das die jeweiligen Größenklassen der Gesetze vermuten lassen,

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Verschärfte Dokumentationspflicht für Verrechnungspreise

Verrechnungspreise, auch bekannt als Transfer Pricing, sind ein wesentliches Element der internationalen Steuerplanung und Compliance für Unternehmen, die grenzüberschreitende Geschäfte betreiben. Unter Verrechnungspreisen versteht man die Preise, die zwischen verbundenen Unternehmen – beispielsweise einer deutschen Unternehmenszentrale und ihren ausländischen Tochtergesellschaften oder Niederlassungen – für Waren, Dienstleistungen, Managementleistungen oder Rechte (wie z.B.

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