Die Einstellung von Minijobbern ist für Arbeitgeber gerade bei schwankenden Auftragslagen eine interessante Möglichkeit, Arbeitsspitzen abzufedern. Selbstverständlich gilt es aber auch für geringfügig Beschäftigte einige wichtige organisatorische und Nachweis-Pflichten einzuhalten:
Neu ab 2022: Meldung der Steueridentifikationsnummer und gesetzlichen Krankenversicherung
Ab Januar 2022 müssen für jeden geringfügig Beschäftigten die Steueridentifikationsnummer sowie die gesetzliche Krankenversicherung in der Lohnabrechnung hinterlegt werden.
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