Die Einführung der globalen Mindeststeuer bringt neue Verpflichtungen für große Unternehmensgruppen mit sich. Eine zentrale Komponente ist die Gruppenträgermeldung, die erstmals für das Wirtschaftsjahr 2024 relevant wird. Dieser Beitrag beleuchtet die wichtigsten Aspekte, die Unternehmen in Deutschland künftig beachten müssen.
Wozu dient die Gruppenträgermeldung und wer ist davon betroffen?
Die Gruppenträgermeldung dient dazu, den Gruppenträger zu bestimmen, der die Mindeststeuer schuldet und die Mindeststeuererklärung für die gesamte Mindeststeuergruppe abgibt.
Die Pillar 2-Registrierung ist verpflichtend für Unternehmensgruppen, die in mindestens zwei der vier vorangegangenen Geschäftsjahre einen Konzernumsatz von mehr als 750 Millionen Euro erzielt haben. Diese Größenklasse wurde festgelegt, um sicherzustellen, dass nur große multinationale Konzerne von der globalen Mindestbesteuerung betroffen sind.
Konkret unterliegen der Steuerpflicht alle im Inland belegenen Geschäftseinheiten, die zu einer Unternehmensgruppe gehören. Dies bedeutet, dass auch kleinere Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten in Deutschland meldepflichtig sein können, wenn sie Teil eines Konzerns sind, der die Umsatzschwelle überschreitet.
Frist und Übermittlung der Gruppenträgermeldung
Die Gruppenträgermeldung für das Wirtschaftsjahr 2024 muss bis 28. Februar 2025 beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingereicht werden. Hierfür muss ein amtliches Vordruckmuster verwendet werden. Die Übermittlung erfolgt elektronisch über das Online-Portal des BZSt.
Die Meldung kann im Namen oder in Vertretung der obersten Muttergesellschaft erfolgen. Auch der Steuerberater des Gruppenträgers kann mit entsprechender Vollmacht die Gruppenträgermeldung vornehmen. Änderungen in der Gruppenträgerstellung müssen dem BZSt unverzüglich mitgeteilt werden.
Inhalt der Gruppenträgermeldung
Die Meldung umfasst folgende Hauptpunkte:
- Angaben zum Gruppenträger und zur obersten Muttergesellschaft
– Name und Adresse
– Steuernummer oder alternative Steueridentifikationsmerkmale
– Beginn der Gruppentätigkeit
– Verpflichtungsform
- Kontaktdaten einer Ansprechperson des übermittelnden Unternehmens
- Bei Vertretung: Name, Adresse und Vertretungsnachweis des Vertreters
Bestimmung des Gruppenträgers
Die Festlegung des Gruppenträgers folgt einem „Top-Down“-Ansatz:
- Im Inland ansässige oberste Muttergesellschaft
- Gemeinsame inländische Muttergesellschaft aller im Inland belegenen Geschäftseinheiten
- Bei ausländischer Muttergesellschaft: Bestimmung durch diese oder automatisch die wirtschaftlich bedeutendste inländische Geschäftseinheit.
Besonderheiten für Tochtergesellschaften
Tochtergesellschaften müssen keine eigene Gruppenträgermeldung abgeben, wenn ein anderer Gruppenträger meldepflichtig ist. Allerdings sollten sie mit der Konzernmutter abstimmen, welche zusätzlichen Reportings benötigt werden.
Unsere Empfehlung
Die Gruppenträgermeldung stellt eine wichtige neue Verpflichtung im Rahmen der globalen Mindestbesteuerung dar. Unternehmen sollten dringend prüfen, ob sie betroffen sind und die notwendigen Schritte einleiten, um die Meldepflicht fristgerecht zu erfüllen. Gegebenenfalls sind Überleitungen auf den Rechnungslegungsstandard des Mutterunternehmens notwendig. Eine sorgfältige Vorbereitung und die Unterstützung durch Steuer- bzw. Wirtschaftsprüfungsexperten können dabei helfen, den Prozess reibungslos zu gestalten. Wir unterstützen Sie gerne!
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