Die Finanzverwaltung nimmt Krypto-Gewinne stärker in den Fokus. Nach Angaben des LBF NRW (Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen) startet die koordinierte Auswertung eines Sammelauskunftsersuchens zu Krypto-Transaktionsdaten. Für Anlegerinnen und Anleger, die in der Vergangenheit Kryptowährungen gehandelt, getauscht, gestaked, verliehen oder über Kryptobörsen ein- und ausgezahlt haben, ist das ein klares Signal, die steuerliche Situation prüfen.
Sammelauskunftsersuchen: Rund 4.000 Krypto-Datensätze werden ausgewertet
Das LBF NRW hat am 09. März 2026 mitgeteilt, dass sich mehr als 80 Vertreterinnen und Vertreter aus Deutschland und Österreich in Düsseldorf zu einem Erfahrungsaustausch zur Besteuerung von Krypto-Gewinnen getroffen haben. Nach der Pressemitteilung waren Steuerfahndung, Steueraufsicht, das Bundeszentralamt für Steuern und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beteiligt.
Besonders relevant: Das Treffen läutet nach Angaben der Finanzverwaltung die koordinierte Auswertung eines aktuellen Sammelauskunftsersuchens zu Krypto-Transaktionen mit rund 4.000 Datensätzen ein.
Worum geht es beim aktuellen Krypto-Datenpaket?
Die konkrete Handelsplattform, von der die rund 4.000 Datensätze stammen, wird in der Pressemitteilung nicht namentlich benannt.
Gesichert ist aktuell nur Folgendes:
- Die Auswertung erfolgt koordiniert unter Beteiligung von Steuerfahndung und Steueraufsicht aus den Bundesländern.
- Auch Behörden aus Österreich waren in den Erfahrungsaustausch eingebunden.
- Das Thema wird nicht nur regional, sondern bundesweit und grenzüberschreitend betrachtet.
In der Fachöffentlichkeit wird teilweise darüber berichtet, dass es sich um eine bekannte Krypto-Handelsplattform handeln könnte. Solange die Finanzverwaltung dies jedoch nicht ausdrücklich bestätigt, sollte diese Angabe nicht als Tatsache behandelt werden.
Welche Daten könnten ausgewertet werden?
Die Pressemitteilung selbst nennt die konkreten Datenfelder nicht im Einzelnen. Aus der steuerlichen Praxis und aus der Funktionsweise solcher Auskunftsersuchen ergibt sich jedoch folgende Überlegung:
Bei Krypto-Auskunftsersuchen dürften regelmäßig insbesondere solche Daten von Bedeutung sein, die eine Zuordnung zu einer steuerpflichtigen Person und eine steuerliche Auswertung der Transaktionen ermöglichen. Dazu können beispielsweise gehören:
- Name und Kontaktdaten der Nutzerinnen und Nutzer
- Bankverbindungen oder Zahlungsdaten
- Zeitpunkte von Käufen und Verkäufen
- Art und Menge der gehandelten Kryptowerte
- Gegenwerte in Euro oder einer anderen Währung
- Ein- und Auszahlungen
- Wallet-Adressen
- Transaktionshistorien
- Plattform- oder Accountdaten
Diese Aufzählung ist eine steuerliche Einordnung und keine Aussage dazu, welche Daten im konkreten aktuellen Datenpaket tatsächlich enthalten sind.
Entscheidend ist jedoch: Bereits wenige Ausgangsdaten können genügen, um weitere Rückfragen des Finanzamts auszulösen. Insbesondere Ein- und Auszahlungen von einer Börse auf externe Wallets können dazu führen, dass die Finanzverwaltung nach der weiteren Verwendung der Kryptowerte fragt.
Auskunftsersuchen und DAC8: Was ist der Unterschied?
Das aktuelle Krypto-Datenpaket beruht auf einem Sammelauskunftsersuchen. Ein solches Auskunftsersuchen ist ein behördliches Instrument zur Sachverhaltsaufklärung. Die Finanzverwaltung fordert dabei gezielt Daten bei einer bestimmten Stelle an, etwa bei einer Plattform oder einem Dienstleister. Die Daten werden anschließend ausgewertet und können an die zuständigen Finanzämter oder Ermittlungsstellen weitergegeben werden.
Davon zu unterscheiden ist DAC8 beziehungsweise das deutsche Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz. Hier geht es nicht um ein einzelnes behördliches Auskunftsersuchen, sondern um einen strukturierten, gesetzlichen Melde- und Informationsaustausch.
Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen müssen künftig bestimmte Daten zu ihren Nutzerinnen und Nutzern sowie zu deren Transaktionen melden. Die Meldepflichten gelten erstmals für das Kalenderjahr 2026. Die erste Meldung für 2026 soll nach den Informationen des Bundeszentralamts für Steuern bis zum 31. Juli 2027 erfolgen.
Vereinfacht gesagt: Das Sammelauskunftsersuchen ist ein gezielter Zugriff auf bereits vorhandene Daten. DAC8 und das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz schaffen dagegen ein dauerhaftes Meldesystem für Kryptowerte.
Für Steuerpflichtige bedeutet das: Die aktuelle Auswertung betrifft bereits vergangene Vorgänge. Die neuen Meldepflichten sorgen zusätzlich dafür, dass Krypto-Transaktionen künftig systematischer und automatisierter bei den Steuerbehörden sichtbar werden.
Warum ist das steuerlich so relevant?
Krypto-Transaktionen sind steuerlich häufig komplexer, als viele Anlegerinnen und Anleger zunächst annehmen. Steuerlich relevant ist nicht nur der Rücktausch in Euro. Auch der Tausch einer Kryptowährung in eine andere Kryptowährung kann ein steuerpflichtiger Vorgang sein. Gleiches gilt je nach Einzelfall für NFT-Verkäufe, Airdrops, Staking, Lending oder andere Erträge aus Krypto-Assets.
Im Privatvermögen können Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten insbesondere als private Veräußerungsgeschäfte steuerpflichtig sein, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt. Werden Kryptowerte länger als ein Jahr gehalten, kann ein Verkauf im Privatvermögen grundsätzlich steuerfrei sein.
Entscheidend sind aber die Details: Anschaffungszeitpunkt, Veräußerungszeitpunkt, Tauschvorgänge, Wallet-Transfers, Gebühren und die richtige Zuordnung der einzelnen Einheiten.
Gerade bei mehreren Börsen, dezentralen Wallets, Tauschvorgängen und fehlender Dokumentation kann die steuerliche Aufarbeitung aufwendig werden.
Was passiert, wenn das Finanzamt mich anschreibt?
Wenn Sie ein Schreiben des Finanzamts erhalten, weil Ihre Daten offenbar in einem Krypto-Datenpaket enthalten sind, sollten Sie nicht vorschnell antworten. Häufig geht es zunächst um die Aufklärung, ob und in welchem Umfang steuerlich relevante Krypto-Gewinne oder sonstige Krypto-Einkünfte erklärt wurden.
Wichtig ist dann eine geordnete Vorgehensweise:
- Das Schreiben sollte vollständig geprüft werden: Geht es um eine einfache Nachfrage, eine Außenprüfung, ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren oder bereits um Steuerfahndung?
- Die eigenen Krypto-Daten sollten vollständig gesichert werden: Börsenexporte, Wallet-Adressen, Transaktionslisten, Kontoauszüge, Steuerreports, E-Mails und Nachweise zu Anschaffungskosten.
- Es sollte geprüft werden, welche Jahre betroffen sind und ob Erklärungen unvollständig oder unrichtig waren.
- Vor einer inhaltlichen Antwort sollte geklärt werden, ob noch eine Berichtigung oder Selbstanzeige möglich ist.
- Antworten an das Finanzamt sollten in solchen Fällen unbedingt fachlich (steuerlich und strafrechtlich!) abgestimmt erfolgen.
Besonders kritisch ist: Wenn bereits ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde oder eine Tat entdeckt ist und der Betroffene damit rechnen musste, kann eine strafbefreiende Selbstanzeige ausgeschlossen sein. Deshalb sollten Sie nicht abwarten, bis die Finanzverwaltung den Sachverhalt vollständig aufbereitet hat.
Selbstanzeige bei Krypto-Sachverhalten: Warum schnelles Handeln wichtig ist
Wer in der Vergangenheit steuerpflichtige Krypto-Gewinne oder Krypto-Erträge nicht erklärt hat, sollte frühzeitig prüfen lassen, ob eine Selbstanzeige oder eine steuerliche Berichtigung in Betracht kommt.
Eine wirksame Selbstanzeige setzt voraus, dass sie vollständig, rechtzeitig und richtig erfolgt. Gerade bei Kryptowerten ist das anspruchsvoll. Es genügt regelmäßig nicht, nur einzelne Gewinne nachzumelden. Vielmehr müssen alle steuerlich noch nicht verjährten relevanten Sachverhalte vollständig aufgearbeitet werden.
Dazu gehören insbesondere:
- Käufe und Verkäufe
- Krypto-zu-Krypto-Tauschvorgänge
- NFT-Transaktionen
- Mining
- Staking
- Lending
- Airdrops
- Erträge aus DeFi-Protokollen
- Gebühren und Transaktionskosten
- Transfers zwischen Börsen und Wallets
- bislang nicht erklärte Auslandssachverhalte
Die Acconsis-Experten für Krypto Steuerberatung unterstützten Mandantinnen und Mandanten
bei der steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Aufarbeitung solcher Fälle. Als Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft verbinden wir die steuerliche Rekonstruktion von Krypto-Transaktionen mit der rechtlichen Prüfung von Berichtigungspflichten, Selbstanzeigen und Verteidigungsrisiken.
Unser Praxishinweis
Die aktuelle Pressemitteilung des LBF NRW zeigt: Krypto-Transaktionen stehen längst im Fokus der Finanzverwaltung. Durch Sammelauskunftsersuchen werden bereits heute konkrete Altdaten ausgewertet. Mit DAC8 und dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz kommt ab 2026 ein zusätzlicher automatisierter Melderahmen hinzu.
Wer Krypto-Transaktionen bislang nicht oder nicht vollständig erklärt hat, sollte jetzt handeln. Das gilt insbesondere dann, wenn größere Transaktionsvolumina, mehrere Plattformen, externe Wallets oder nicht dokumentierte Tauschvorgänge vorliegen.
Wenn Sie bereits ein Schreiben des Finanzamts erhalten haben, ist besondere Vorsicht geboten. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, bevor Sie gegenüber dem Finanzamt Angaben machen. Wir prüfen, welche steuerlichen Pflichten bestehen, ob eine Selbstanzeige oder Berichtigung noch möglich ist und wie eine rechtssichere Aufarbeitung erfolgen kann.
Sie haben Post vom Finanzamt wegen Krypto-Transaktionen erhalten?
Acconsis prüft Ihren Fall steuerlich und steuerstrafrechtlich – von der Transaktionsrekonstruktion bis zur Selbstanzeige oder Verteidigungsstrategie.
Medienbeiträge
Börse-Online: Im Interview mit Dr. Arendt – über Kryptowährungen, Wein und Zockerei (PDF-Datei)
Börse-Online: „Bitcoin, Ethereum & Co: So kassieren Sie Ihre Gewinne steuerfrei“, 07/2024
Börse-Online, Kryptogewinne in der Steuer angeben?, 02.04.2024
Börse-Online, Schmelzender Gewinn – Kryptoanlagen, Ausgabe 31/2023, Aug. 23 (€)
Börse-Online, Kryptogewinne: Fiskus macht Jagd auf Steuerhinterzieher, 02.06.2023
Börse-Online, Kryptogewinne immer steuerfrei? So hat der Bundesfinanzhof entschieden, 28.02.2023
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