CARF und Krypto-Meldepflicht 2026 – aktueller Stand: Welche Daten erhält das Finanzamt? Wie verhalte ich mich als Steuerpflichtiger?

Kryptobörsen und andere Krypto-Dienstleister müssen künftig umfangreiche Informationen über ihre Kunden und deren Transaktionen an die Finanzbehörden melden. Mit dem Crypto-Asset Reporting Framework – kurz CARF – soll zudem sichergestellt werden, dass diese Informationen international zwischen den Steuerbehörden ausgetauscht werden.

Für deutsche Krypto-Anleger bedeutet dies: Auch Transaktionen auf ausländischen Kryptobörsen können künftig automatisch an die deutsche Finanzverwaltung gemeldet werden.

Besonders häufig stellen sich dabei folgende Fragen:

  • Was ist zu tun, wenn frühere Kryptogewinne nicht erklärt wurden?
  • Welche Krypto-Daten werden dem Finanzamt gemeldet?
  • Werden auch Wallet-Adressen übermittelt?
  • Welche Kryptobörsen sind von der Meldepflicht betroffen?
  • Welche Staaten nehmen am CARF-Informationsaustausch teil?
  • Ab wann erhält das Finanzamt die Daten?

CARF einfach erklärt: Was ist das Crypto-Asset Reporting Framework?

Das Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) ist ein von der OECD entwickelter internationaler Meldestandard für Kryptowerte.

CARF verpflichtet bestimmte Anbieter von Krypto-Dienstleistungen dazu,

  • ihre Kunden steuerlich zu identifizieren
  • deren steuerliche Ansässigkeit festzustellen
  • bestimmte Transaktionen mit Kryptowerten zu erfassen und
  • die Daten an die zuständige Finanzbehörde zu melden

Die Finanzbehörden tauschen diese Informationen anschließend grundsätzlich mit dem Staat aus, in dem der jeweilige Nutzer steuerlich ansässig ist.

Ein deutscher Anleger kann daher künftig auch dann in den Datenbestand der deutschen Finanzverwaltung gelangen, wenn er seine Kryptotransaktionen über eine Börse oder Plattform im Ausland abgewickelt hat.

Deutschland hat die mehrseitige CARF-Vereinbarung am 26. November 2024 unterzeichnet. Die Vereinbarung selbst wurde von den zuständigen Behörden bereits am 8. Juni 2023 entwickelt.

Wie ist der aktuelle Stand des CARF-Gesetzgebungsverfahrens in Deutschland?

Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte am 24. März 2026 zunächst den Referentenentwurf eines Zustimmungsgesetzes zur mehrseitigen CARF-Vereinbarung.

Inzwischen liegt ein von der Bundesregierung beschlossener Gesetzentwurf vor. Dieser wurde im Mai 2026 dem Bundesrat zugeleitet und dort als Bundesratsdrucksache 336/26 geführt. Die Frist für die Stellungnahme des Bundesrates lief am 10. Juli 2026 ab. Das Gesetzgebungsverfahren war zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig abgeschlossen.

Das geplante Gesetz enthält vor allem die innerstaatliche Zustimmung zu der internationalen Vereinbarung. Es schafft damit die rechtliche Grundlage dafür, dass Deutschland die nach CARF erhobenen Daten mit teilnehmenden Drittstaaten austauschen kann.

Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen:

  1. der Pflicht von Krypto-Dienstleistern, Daten zu erheben und zu melden, und
  2. dem anschließenden internationalen Austausch dieser Daten

Was ist der Unterschied zwischen CARF und DAC 8?

DAC 8 ist eine europäische Richtlinie zur Erweiterung des steuerlichen Informationsaustauschs innerhalb der Europäischen Union. Sie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, Meldepflichten für Krypto-Dienstleister einzuführen.

CARF ist dagegen der internationale OECD-Standard. Er ermöglicht insbesondere den Austausch mit Staaten und Gebieten außerhalb der Europäischen Union.

Deutschland hat die entsprechenden nationalen Meldepflichten bereits durch das Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz vom 22. Dezember 2025 eingeführt. Das nun behandelte CARF-Vertragsgesetz soll zusätzlich die rechtliche Grundlage für den Informationsaustausch mit Drittstaaten schaffen.

Vereinfacht gilt:

  • DAC 8: Informationsaustausch innerhalb der Europäischen Union
  • CARF: internationaler Informationsaustausch, insbesondere mit Drittstaaten
  • Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz: nationale Melde- und Sorgfaltspflichten in Deutschland

Ab wann werden Krypto-Daten an das Finanzamt gemeldet?

Nach der vorgesehenen zeitlichen Umsetzung sollen die neuen Meldepflichten grundsätzlich erstmals Transaktionen ab dem Kalenderjahr 2026 erfassen. So wird es jedenfalls gegenwärtig vermutet. Letztlich zeigen wird sich der Datenumfang aber erst im Rahmen der ersten finanzbehördlichen Auswertungen.

Der erste reguläre internationale Austausch dieser Daten soll nach den bisherigen Planungen grundsätzlich im Jahr 2027 erfolgen. Zahlreiche Staaten und Gebiete haben sich verpflichtet, CARF so umzusetzen, dass der Informationsaustausch bis 2027 beginnen kann.

Das bedeutet jedoch nicht, dass frühere Jahre für die Finanzverwaltung ohne Bedeutung sind.

Ergeben die Daten des Jahres 2026 Hinweise auf bereits länger bestehende Konten, Wallets oder Handelsaktivitäten, kann die Finanzverwaltung auch frühere Veranlagungszeiträume überprüfen und hierzu weitere Auskünfte verlangen.

Welche Daten müssen Kryptobörsen an das Finanzamt melden?

Krypto-Dienstleister melden nicht nur einen Kontostand oder den Wert eines Portfolios. Erfasst werden sowohl persönliche Identifikationsdaten als auch Informationen über bestimmte Kryptotransaktionen.

Persönliche Daten des Krypto-Nutzers

Bei natürlichen Personen können insbesondere folgende Angaben gemeldet werden:

  • Vor- und Nachname
  • Anschrift
  • Staat oder Staaten der steuerlichen Ansässigkeit
  • steuerliche Identifikationsnummer
  • Geburtsdatum
  • gegebenenfalls Geburtsort
  • weitere Informationen zur eindeutigen Identifizierung

Bei Gesellschaften und anderen Rechtsträgern können zusätzlich Angaben zu den wirtschaftlich beherrschenden Personen erforderlich sein.

Damit soll verhindert werden, dass Kryptotransaktionen durch die Nutzung von Gesellschaften oder anderen zwischengeschalteten Rechtsträgern der steuerlichen Zuordnung entzogen werden.

Transaktionsdaten der Kryptobörsen

Zu den meldepflichtigen Transaktionen können insbesondere gehören:

  • Käufe von Kryptowerten gegen Euro oder andere Fiatwährungen
  • Verkäufe von Kryptowerten gegen Fiatwährungen
  • Tauschvorgänge zwischen verschiedenen Kryptowerten
  • Übertragungen auf andere Börsen oder Wallets
  • Übertragungen auf selbstverwahrte Wallets
  • Anzahl oder Menge der übertragenen Token
  • Gesamtwert der Käufe und Verkäufe
  • Bruttoveräußerungserlöse
  • gegebenenfalls Anschaffungswerte
  • Anzahl der jeweiligen Transaktionen

Bei einem Tausch von Bitcoin in Ether oder eines Tokens in einen Stablecoin kann der Vorgang wirtschaftlich in eine Veräußerung des hingegebenen Kryptowerts und eine Anschaffung des erhaltenen Kryptowerts aufgeteilt werden.

Die Beträge werden für die Meldung grundsätzlich in einer Fiatwährung bewertet. Die Meldung erfolgt regelmäßig jahresbezogen und nach der jeweiligen Art des Kryptowerts zusammengefasst.

Werden Staking, Lending und Airdrops gemeldet?

Auch Übertragungen im Zusammenhang mit:

können in den gemeldeten Daten erkennbar werden.

Ob und in welcher Form ein bestimmter Vorgang gemeldet wird, hängt davon ab, wie der beteiligte Krypto-Dienstleister in die Transaktion eingebunden ist und wie die Transaktion nach den CARF-Vorgaben einzuordnen ist.

Die Meldung entscheidet dabei noch nicht über die deutsche Besteuerung. Die steuerliche Qualifikation muss weiterhin nach deutschem Steuerrecht erfolgen.

So können beispielsweise Staking-Rewards, Lending-Erträge, Airdrops und Token-Swaps steuerlich unterschiedlich zu behandeln sein, obwohl sie in den Plattformdaten zunächst lediglich als Zu- oder Abgang erscheinen.

Werden Wallet-Adressen an das Finanzamt gemeldet?

Nicht jede einzelne Wallet-Adresse wird automatisch als Standardangabe der jährlichen CARF-Meldung übermittelt.

CARF sieht jedoch vor, dass Übertragungen auf sogenannte nicht zugeordnete oder selbstverwahrte Wallets gesondert erkennbar gemacht werden können. Dabei können insbesondere die Anzahl der übertragenen Einheiten und der Gesamtwert dieser Übertragungen gemeldet werden.

Dadurch kann die Finanzverwaltung erkennen, dass Kryptowerte von einer Börse auf eine externe Wallet übertragen wurden.

Die konkrete öffentliche Wallet-Adresse ist nach dem OECD-Rahmen nicht zwingend in jedem Fall Bestandteil der regulären jährlichen Meldung. Sie kann jedoch:

  • dem Krypto-Dienstleister bekannt sein
  • in dessen internen Transaktionsdaten gespeichert werden und
  • auf ein gezieltes Auskunftsersuchen der Finanzbehörden hin angefordert werden

Eine Übertragung auf eine Hardware-Wallet oder eine andere selbstverwahrte Wallet führt daher nicht dazu, dass die Transaktion steuerlich unsichtbar wird.

Erkennt das Finanzamt Transfers zwischen eigenen Wallets?

Ein Transfer zwischen zwei eigenen Wallets stellt für sich genommen grundsätzlich keine Veräußerung dar.

In den Daten einer Kryptobörse kann zunächst jedoch nur erkennbar sein, dass Kryptowerte von der Plattform an eine externe Adresse übertragen wurden. Ob die Ziel-Wallet ebenfalls dem Anleger gehört, ergibt sich daraus nicht zwingend.

Für Krypto-Anleger wird es deshalb wichtiger, die Eigentumsverhältnisse ihrer Wallets und die internen Transfers nachvollziehbar zu dokumentieren.

Fehlt diese Dokumentation, besteht das Risiko, dass:

  • eigene Wallet-Transfers nicht eindeutig zugeordnet werden können
  • Anschaffungskosten nicht mehr nachvollziehbar sind
  • Ein- und Auszahlungen nicht zusammengeführt werden können oder
  • vermeintliche Differenzen zwischen Plattformmeldungen und Steuererklärung entstehen

Welche Kryptowerte fallen unter CARF?

Der Begriff der relevanten Kryptowerte ist weit gefasst.

Erfasst werden können insbesondere:

  • Bitcoin
  • Ether
  • Altcoins
  • Stablecoins
  • bestimmte Utility-Token und Investment-Token
  • tokenisierte Vermögenswerte
  • bestimmte Non-Fungible Tokens
  • Kryptowerte, die zu Zahlungs- oder Anlagezwecken verwendet werden können

Nicht jeder NFT oder digitale Vermögenswert fällt automatisch unter CARF. Entscheidend ist unter anderem, ob der Vermögenswert für Zahlungs- oder Anlagezwecke genutzt werden kann.

Digitale Zentralbankwährungen und bestimmte E-Geld-Produkte sollen grundsätzlich nicht unter CARF, sondern unter die erweiterten Regelungen des Common Reporting Standard fallen.

Welche Krypto-Dienstleister müssen Daten melden?

Die Meldepflicht betrifft nicht nur klassische Kryptobörsen.

Erfasst werden können insbesondere:

  • zentrale Kryptobörsen
  • Krypto-Broker
  • Anbieter, die Kryptowerte für Kunden tauschen
  • bestimmte Wallet-Anbieter
  • Betreiber von Handelsplattformen
  • sonstige Dienstleister, die für oder im Namen von Kunden relevante Kryptotransaktionen durchführen

Entscheidend ist weniger die Bezeichnung des Unternehmens als dessen tatsächliche Tätigkeit.

Auch dezentral organisierte oder international tätige Geschäftsmodelle können erfasst werden, wenn ein Rechtsträger oder eine natürliche Person als meldepflichtiger Krypto-Dienstleister tätig wird.

Welche Staaten nehmen am CARF-Informationsaustausch teil?

Zahlreiche Staaten und Gebiete haben sich zur Einführung von CARF verpflichtet oder die mehrseitige Vereinbarung bereits unterzeichnet.

Hierzu zählen unter anderem:

  • Deutschland
  • die meisten EU-Mitgliedstaaten
  • das Vereinigte Königreich
  • die Schweiz
  • Liechtenstein
  • Norwegen
  • Island
  • Kanada
  • Japan
  • Südkorea
  • Singapur
  • Brasilien
  • Chile
  • Costa Rica
  • Kolumbien
  • Südafrika
  • die Vereinigten Arabischen Emirate
  • Neuseeland
  • Cayman Islands
  • Jersey
  • Guernsey
  • Isle of Man
  • Gibraltar

Die bloße politische Zusage oder Unterzeichnung führt jedoch noch nicht automatisch zu einem wirksamen Datenaustausch zwischen zwei Staaten.

Ein konkretes Austauschverhältnis setzt regelmäßig voraus, dass:

  1. beide Staaten CARF national umgesetzt haben
  2. die erforderlichen Erklärungen und Notifikationen abgegeben wurden und
  3. beide Staaten das jeweilige Austauschverhältnis aktiviert haben

Die tatsächliche Liste der Staaten, mit denen Deutschland Krypto-Daten austauscht, kann sich daher fortlaufend verändern.

Meldet jede ausländische Kryptobörse automatisch nach Deutschland?

Nein. Nicht jede ausländische Kryptobörse meldet allein deshalb automatisch nach Deutschland, weil deutsche Kunden die Plattform nutzen.

Ob eine Meldung erfolgt, hängt insbesondere von folgenden Faktoren ab:

  • in welchem Staat der Anbieter meldepflichtig ist
  • ob dieser Staat CARF oder vergleichbare Regeln umgesetzt hat
  • ob ein wirksames Austauschverhältnis mit Deutschland besteht
  • ob der Nutzer als in Deutschland steuerlich ansässig identifiziert wurde

Bei innerhalb der Europäischen Union tätigen Anbietern können daneben die Meldepflichten nach DAC 8 greifen.

Auch wenn ein Staat noch nicht am automatischen CARF-Austausch teilnimmt, können deutsche Finanzbehörden unter Umständen über andere internationale Amtshilfeinstrumente oder individuelle Auskunftsersuchen Informationen erhalten.

Ermittelt das Finanzamt aus den CARF-Daten automatisch den Kryptogewinn?

Nein. Die gemeldeten Beträge entsprechen nicht automatisch dem in Deutschland steuerpflichtigen Gewinn.

CARF liefert der Finanzverwaltung vor allem Kontroll- und Transaktionsdaten. Diese können beispielsweise Bruttoveräußerungserlöse, Transaktionsvolumen sowie Zu- und Abgänge enthalten.

Für die Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns müssen dagegen unter anderem berücksichtigt werden:

  • individuelle Anschaffungskosten
  • Anschaffungszeitpunkte
  • Veräußerungszeitpunkte
  • Haltefristen
  • Transaktionsgebühren
  • Transfers zwischen eigenen Wallets
  • verlorengegangene oder wertlose Token
  • die konkrete Einkunftsart
  • die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und Gewerbebetrieb

Ein gemeldetes Transaktionsvolumen von beispielsweise einer Million Euro bedeutet daher nicht, dass ein steuerpflichtiger Gewinn von einer Million Euro erzielt wurde.

Die Finanzverwaltung kann die gemeldeten Werte jedoch mit der Steuererklärung abgleichen und bei Abweichungen weitere Unterlagen anfordern.

Welche Abweichungen können dem Finanzamt auffallen?

Der automatische Informationsaustausch kann insbesondere Hinweise auf folgende Sachverhalte liefern:

  • nicht erklärte Kryptoverkäufe
  • nicht erklärte Token-Tauschvorgänge
  • fehlende ausländische Kryptobörsen
  • nicht erfasste Staking- oder Lending-Erträge
  • Übertragungen auf bislang nicht dokumentierte Wallets
  • Abweichungen zwischen Steuerreport und Börsendaten
  • hohe Transaktionsvolumen trotz fehlender Angaben in der Steuererklärung
  • unterschiedliche Angaben zur steuerlichen Ansässigkeit
  • unvollständige Erfassung früherer Handelsjahre

Solche Abweichungen können zu Auskunftsersuchen, Nachfragen, Außenprüfungen oder steuerstrafrechtlichen Ermittlungen führen.

Kann CARF auch frühere Steuerjahre betreffen?

Die regulären CARF-Meldungen sollen grundsätzlich erst die dafür vorgesehenen Meldezeiträume erfassen.

Dennoch können gemeldete Daten Anlass geben, auch frühere Jahre zu untersuchen.

Beispielsweise können:

  • bereits länger bestehende Nutzerkonten
  • umfangreiche Anfangsbestände
  • historische Einzahlungen
  • Übertragungen aus bislang unbekannten Wallets oder
  • fehlende Anschaffungskosten

darauf hindeuten, dass bereits in früheren Jahren steuerlich relevante Vorgänge stattgefunden haben.

Die Finanzverwaltung kann dann zusätzliche Unterlagen anfordern oder frühere Steuererklärungen überprüfen.

Was sollten Krypto-Anleger jetzt prüfen?

Krypto-Anleger sollten ihre Daten nicht erst dann aufbereiten, wenn ein Schreiben des Finanzamts eingeht.

Geprüft werden sollte insbesondere:

  • Sind alle Kryptobörsen, Broker und Wallets vollständig erfasst?
  • Sind sämtliche Transaktionshistorien vorhanden?
  • Wurden geschlossene oder nicht mehr genutzte Börsenkonten berücksichtigt?
  • Sind Transfers zwischen eigenen Wallets eindeutig gekennzeichnet?
  • Können die Anschaffungskosten aller veräußerten Kryptowerte nachgewiesen werden?
  • Sind Staking, Lending, Mining, Airdrops und DeFi-Vorgänge enthalten?
  • Stimmen die Anfangs- und Endbestände?
  • Wurden ausländische Börsen vollständig berücksichtigt?
  • Stimmen die Angaben der Krypto-Steuersoftware mit den Originaldaten überein?
  • Wurden alle steuerlich relevanten Jahre richtig erklärt?

Krypto-Steuertools können bei der Aufbereitung helfen. Ihr Ergebnis ist jedoch nur so verlässlich wie die importierten Daten und die vorgenommene steuerliche Einordnung.

Was tun, wenn Kryptogewinne nicht versteuert wurden?

Wer feststellt, dass frühere Steuererklärungen unrichtig oder unvollständig sind, sollte nicht ohne vorherige Prüfung lediglich einzelne Gewinne nachmelden.

Zunächst ist zu unterscheiden, ob:

Eine wirksame Selbstanzeige muss insbesondere vollständig sein. Sie muss grundsätzlich alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart erfassen.

Eine lediglich auf einzelne Börsen, Wallets oder Jahre beschränkte Nachmeldung kann unzureichend sein.

Zudem kann die strafbefreiende Wirkung ausgeschlossen sein, wenn bereits eine gesetzliche Sperrwirkung eingetreten ist. Dies kann beispielsweise bei bestimmten Prüfungsmaßnahmen, der Bekanntgabe eines Steuerstrafverfahrens oder der Entdeckung der Tat relevant werden.

Sollte man mit der Berichtigung bis zur CARF-Meldung warten?

Nein. Wer Fehler feststellt, sollte nicht darauf warten, dass das Finanzamt die Daten erhält.

Je früher der Sachverhalt vollständig aufgearbeitet wird, desto besser lassen sich:

  • fehlende Transaktionsdaten beschaffen
  • Wallets und Börsenkonten abstimmen
  • steuerpflichtige Gewinne ermitteln
  • mögliche Berichtigungs- oder Selbstanzeigepflichten prüfen und
  • steuerstrafrechtliche Risiken begrenzen

Nach Eingang eines konkreten Auskunftsersuchens oder nach Einleitung steuerlicher oder steuerstrafrechtlicher Maßnahmen können die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt sein.

Wie sollten Krypto-Daten für das Finanzamt dokumentiert werden?

Eine belastbare Dokumentation sollte möglichst enthalten:

  • vollständige Transaktionsdaten aller Börsen
  • sämtliche Wallet-Adressen beziehungsweise Wallet-Zuordnungen
  • Ein- und Auszahlungsdaten
  • Nachweise über Transfers zwischen eigenen Wallets
  • Anschaffungs- und Veräußerungszeitpunkte
  • historische Kurse und Bewertungsmethoden
  • Transaktionsgebühren
  • Staking- und Lending-Abrechnungen
  • Airdrop- und Mining-Dokumentationen
  • Steuerreports und deren Berechnungsgrundlagen

Die bloße Vorlage eines zusammengefassten Steuerreports kann unzureichend sein, wenn die zugrunde liegenden Transaktionen nicht nachvollzogen werden können.

Das muss Krypto-Anlegern bewusst sein: CARF erhöht die Transparenz bei Kryptowährungen deutlich!

CARF führt nicht zu einer neuen Besteuerung von Bitcoin oder anderen Kryptowährungen. Die steuerlichen Grundregeln ergeben sich weiterhin aus dem deutschen Steuerrecht.

Neu ist vor allem die zunehmende Verfügbarkeit standardisierter Daten.

Kryptobörsen und andere Krypto-Dienstleister müssen Nutzer und Transaktionen erfassen. Die Informationen sollen anschließend international zwischen den Steuerbehörden ausgetauscht werden. Dadurch können auch ausländische Börsenkonten und Transfers auf externe Wallets für die deutsche Finanzverwaltung sichtbar werden.

Für Krypto-Anleger steigt damit das Risiko, dass nicht oder unvollständig erklärte Sachverhalte erkannt werden.

Wer Unsicherheiten bei früheren Steuererklärungen feststellt, sollte seine Daten frühzeitig und vollständig überprüfen lassen.

Häufig gestellte Fragen zu CARF und Krypto-Meldungen

CARF steht für Crypto-Asset Reporting Framework. Es handelt sich um einen OECD-Standard für die Erhebung und den internationalen Austausch steuerlich relevanter Informationen über Kryptowerte.

Ob und ab wann ein bestimmter Anbieter Daten nach Deutschland meldet, hängt von dessen meldepflichtigem Standort, den dort geltenden Umsetzungsregeln und dem jeweiligen internationalen Austauschverhältnis ab. Eine pauschale Aussage allein anhand des Markennamens ist nicht möglich.

Auch hier kommt es auf die zuständige Gesellschaft, den Sitz des meldepflichtigen Anbieters, die steuerliche Ansässigkeit des Nutzers und die dort geltenden Meldepflichten an.

Verkäufe von Bitcoin gegen Euro oder andere Fiatwährungen gehören grundsätzlich zu den Transaktionen, die nach CARF beziehungsweise den entsprechenden nationalen Regelungen meldepflichtig sein können.

Auch der Tausch eines Kryptowerts in einen anderen Kryptowert kann meldepflichtig sein. Steuerlich kann darin zugleich eine Veräußerung des hingegebenen Kryptowerts liegen.

Die Hardware-Wallet selbst meldet regelmäßig keine Daten. Der Transfer von einer meldepflichtigen Kryptobörse auf eine selbstverwahrte Wallet kann jedoch als externe Übertragung erfasst werden.

Nicht jede Wallet-Adresse ist zwingend Bestandteil der jährlichen Standardmeldung. Konkrete Adressen können jedoch bei dem Dienstleister gespeichert sein und durch weitere Auskunftsersuchen bekannt werden.

Ja. Auch wenn die reguläre CARF-Meldung spätere Zeiträume betrifft, können die erhaltenen Informationen Anlass geben, frühere Steuerjahre zu überprüfen.

Nein. Ob eine Berichtigung nach § 153 AO oder eine Selbstanzeige nach § 371 AO erforderlich ist, hängt insbesondere davon ab, ob frühere Angaben objektiv falsch waren und ob vorsätzlich oder leichtfertig gehandelt wurde.

Nein. Gemeldete Bruttowerte und Transaktionsvolumen entsprechen nicht automatisch dem steuerpflichtigen Gewinn. Anschaffungskosten, Haltefristen, Gebühren und eigene Wallet-Transfers müssen gesondert berücksichtigt werden.

ACCONSIS unterstützt bei Krypto-Steuern, Nachmeldungen und Selbstanzeigen

ACCONSIS begleitet private Anleger, Unternehmer und Krypto-Investoren bei der steuerlichen Aufarbeitung ihrer Kryptotransaktionen.

Unsere Beratung umfasst insbesondere:

  • Prüfung der Vollständigkeit von Börsen- und Wallet-Daten
  • Abstimmung verschiedener Krypto-Steuerreports
  • steuerliche Einordnung von Trading, Staking, Lending, Mining, DeFi und NFTs
  • Prüfung von Transfers zwischen eigenen Wallets
  • Ermittlung steuerpflichtiger Kryptogewinne
  • Korrektur unvollständiger Steuererklärungen
  • Vorbereitung und Abgabe strafbefreiender Selbstanzeigen
  • Begleitung bei Auskunftsersuchen des Finanzamts
  • Vertretung in Betriebsprüfungen und Steuerstrafverfahren

Sie haben Kryptotransaktionen in früheren Steuererklärungen nicht oder möglicherweise unvollständig angegeben? Dann sollten Sie den Sachverhalt prüfen lassen, bevor die Finanzverwaltung aufgrund einer Meldung oder eines Auskunftsersuchens selbst tätig wird.

Bildquelle:
KI-Bild erstellt mit DALL-E