Wenn Sie glauben, Compliance ist teuer, versuchen Sie es mit Non-Compliance

Paul McNulty

Die Tax Compliance bewahrt
vor hohen Strafen durch das neue Unternehmensstrafrecht!

In den letzten Jahren hat sich der Ton zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen deutlich verschärft. Dies zeigt sich zum einen, dass die Finanzämter (zumeist vorschnell) von einer Steuerhinterziehung ausgehen und eine bloße Korrektur im Rahmen der Betriebsprüfung damit ausgeschlossen ist. Zum anderen wird es für Steuerpflichtige immer schwieriger, Fehler nachträglich zu korrigieren. Deswegen wird das Thema „Tax Compliance“ immer wichtiger.
Ergänzend dazu verschärft sich die Situation künftig durch den Beschluss eines weiteren Gesetzes zum Unternehmensstrafrecht.

Welche Konsequenzen hat das Inkrafttreten dieses neuen Gesetzes?

Erlangt ein Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil, indem eine Leistungsperson eine Straftat begeht, findet das neue Gesetz Anwendung.  Es kommt neben der Strafe für die handelnden Personen nunmehr auch noch eine empfindliche Strafe gegen das Unternehmen hinzu. Der Sanktionsrahmen soll sich an der Unternehmensgröße bemessen und bis zu 10 % des Umsatzes betragen.  Nach dem Gesetzesentwurf lässt sich der größte Schaden nur durch vorhandene Compliance-Maßnahmen verhindern.  

Wir haben – schon vorausschauend – die richtigen internen Weichen gestellt: Mit einem Tax-Compliance-Expertenteam, sowie allen ständig aktualisierten Vorgaben durch die Steuerbehörden, können wir allen anstehenden Veränderungen entsprechend und zu Ihrem Vorteil entgegenwirken. Die wichtigsten Antworten zu diesem umfassenden Thema finden Sie aber auch schon hier.

Was versteht man eigentlich unter „Compliance“?

Unter einem Tax Compliance Management System versteht man eine Handlungsanweisung für Mitarbeiter und rechtliche Vertreter eines Unternehmens im Umgang mit steuerlichen Fragestellungen. Zielsetzung ist, dass ein regelkonformes Verhalten, hier die vollständige und fristgerechte Erfüllung steuerlicher Pflichten, verbindlich für alle festgeschrieben und aufrechterhalten wird.

Für was braucht man ein Tax Compliance Management System bzw. innerbetriebliches Kontrollsystem?

Aufgrund der Tatsache der vermehrten Annahme einer Hinterziehung wurden viele Nacherklärungen (§ 153 AO) nunmehr als Selbstanzeige (§ 371 AO) durch die Finanzverwaltung behandelt. Eine Selbstanzeige hat sich aber an strengeren Voraussetzungen messen zu lassen, damit die damit verfolgte Straffreiheit erreicht werden kann. In diesem Zusammenhang hat das Bundesministerium für Finanzen Folgendes ausgeführt:

„[…] die Einrichtung eines innerbetrieblichen Kontrollsystems (IKS), das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient, ein Indiz gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder einer Leichtfertigkeit bezüglich der Steuerhinterziehung darstellen kann.“

Ein Tax Compliance Management System bzw. IKS hilft insoweit der Abgrenzung zwischen Selbstanzeige und einfacher Berichtigung. Kann ein Unternehmer nachweisen, dass er die übertragenen Aufgaben zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten überwacht und Fehlerpräventionsmaßnahmen ergriffen hat, so spricht dies grundsätzlich gegen eine beabsichtigte Steuerverkürzung.

Wie führe ich ein Tax Compliance Management System ein?

Die Einführung eines Tax Compliance Management Systems oder IKS gliedert sich in drei Projektstufen:

  • Analyse des Ist-Zustandes
  • Bewertung des Ist-Zustandes sowie Risikoprognose
  • Entwicklung einer Tax Compliance-Richtlinie

Bei der Analyse des Ist-Zustandes wird das Unternehmen sowohl vergangenheits- aber auch gegenwartsbezogen betrachtet. Die dadurch gewonnenen Kenntnisse geben Auskunft über bereits aufgetretene steuerliche Probleme. Mit den identifizierten Problembereichen und Erfahrungen aus anderen Fällen kann dann ein entsprechender Maßnahmenkatalog entwickelt werden, um das steuerrechtskonforme Verhalten zu gewährleisten.

Und was, wenn nicht?

Hat ein Unternehmen kein internes Kontrollsystem und wird ein Fehler beispielsweise im Rahmen einer Betriebsprüfung entdeckt, so steht schnell der Vorwurf der vorsätzlichen Steuerhinterziehung im Raum. Die Entkräftung dieses Vorwurfes ist dann – wenn überhaupt – nur mit großem finanziellen und zeitlichen Aufwand möglich. Da die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens für kleinere und mittelständische Unternehmen das wirtschaftliche Aus bedeuten kann, sollte man lieber Vorsicht als Nachsicht walten lassen.

Ihre ACCONSIS-Ansprechpartnerinnen

Kerstin Weidenbach-Koschnike

Diplom-Kauffrau
Kerstin Weidenbach-Koschnike
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin
Geschäftsführerin der ACCONSIS

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Meine Empfehlung

Der Bereich Tax Compliance etabliert sich als weiterer großer Compliance Bereich neben Korruption, Datenschutz und Kartellrecht. Insoweit sollte sich jedes Unternehmen mit diesem in einem gewissen Maße auseinandersetzen. Hierdurch können langwierige und kostenintensive Diskussionen in Grenzbereichen mit den Finanzbehörden vermieden und negative Auswirkungen von steuerlichen Verfehlungen gemildert werden.

Gerne stehen wir Ihnen beratend bei allen Schritten der Einführung eines Tax Compliance Systems zur Seite. Mit unserer Erfahrung in diesem Bereich haben wir stets Ihre persönlichen Anforderungen und Bedürfnisse im Blick, so dass Tax Compliance gelebt werden kann und nicht als „Bürokratiemonster“ wahrgenommen wird.