Eine mangelhafte Verfahrensdokumentation kann für jeden Unternehmer zu einer ärgerlichen und vor allem kostspieligen Angelegenheit werden. Nur eine gesetzeskonforme Dokumentation aller Unternehmensdaten kann Sie vor Schaden bewahren.

Wie kann ich von einer ordnungsgemäßen Verfahrensdokumentation profitieren?

Wer ist verpflichtet, eine Verfahrensdokumentation vorzuhalten?

Jeder Unternehmer, der ein Datenverarbeitungssystem (z. B. Warenwirtschaftssystem, Kassensystem, Buchhaltungs- oder Rechnungsstellungssoftware, digitale Dokumentenablage) benutzt, ist heute dazu verpflichtet, eine Verfahrensdokumentation vorzuhalten. Die verbreitete Annahme, dass nur die bargeldintensiven Betriebe wegen ihres Kassensystems dazu verpflichtet seien, eine Verfahrensdokumentation zu erstellen, ist falsch. Der Kreis der Verpflichteten ist tatsächlich sehr viel größer!   

Was ist eine Verfahrensdokumentation?

Das Bundesfinanzministerium hat in seinem Schreiben vom 28. November 2019 „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ die Anforderungen an eine Verfahrensdokumentation konkretisiert.  

Demnach ist für jedes genutzte Datenverarbeitungssystem eine übersichtlich gegliederte Verfahrensdokumentation vorzulegen, aus der Inhalt, Aufbau und Ergebnisse des Datenverarbeitungssystems vollständig und nachvollziehbar ersichtlich sind. Der Umfang dieser Beschreibung bemisst sich nach dem jeweiligen Unternehmen und seinem Geschäftsmodell. Die Verfahrensdokumentation muss verständlich und für einen sachverständigen Dritten (Finanzbeamten) in angemessener Zeit nachprüfbar sein.

Was kann passieren, wenn ich keine Verfahrensdokumentation habe?

Fehlt es an einer Verfahrensdokumentation, so kann im ungünstigsten Fall allein diese Feststellung zum Verwerfen Ihrer gesamten Buchführung führen. In der Folge haben Sie sich dann mit Hinzuschätzungen seitens des Finanzamtes auseinanderzusetzen. Ebenso ist es möglich, dass Finanzbehörden beim Fehlen der Verfahrensdokumentation einen sogenannten Sicherheitszuschlag von 1-5 % des Gesamtumsatzes veranschlagen.   

Benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Verfahrensdokumentation?

Bei ACCONSIS haben Sie die Möglichkeit,

  1. die Verfahrensdokumentation erstellen zu lassen,
  2. diese gemeinsam mit ACCONSIS in einer ‚arbeitsteiligen Variante‘ zu verfassen oder
  3. Ihre Verfahrensdokumentation komplett selbst zu erstellen mit der smarten ACCONSIS-VD-Anwendung.


Bezüglich weiterer Informationen und zur Registrierung für „ACCONSIS-VD setzen Sie sich bitte mit unserem Team Verfahrensdokumentation in Verbindung.

Ihre ACCONSIS-Ansprechpartner

Rechtsanwalt 
Fachanwalt für Steuerrecht

Dr. Christopher Arendt 
Geschäftsführer der ACCONSIS 

Service-Telefon
+49 89 547143
oder per E-Mail
c.arendt@acconsis.de

Claudia Goerge

Steuerberaterin
Claudia Goerge

Service-Telefon
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oder per E-Mail
c.goerge@acconsis.de

Unsere Empfehlung

Wir vertreten einen ganzheitlichen Ansatz. Im Regelfall nutzt ein Unternehmen heute nicht nur ein einzelnes Datenverarbeitungsprogramm. Viele Betriebe legen den Fokus nur auf die Verfahrensdokumentation für die Digitalisierung von Belegen (ersetzendes Scannen) und vergessen dabei meist weitere Datenverarbeitungssysteme wie ihre Kasse oder ihr Warenwirtschaftssystem. In diesen Fällen ist die Verfahrensdokumentation unvollständig, was die oben beschriebenen Gefahren birgt. Unser Ziel ist es daher, den gesamten Betrieb zu betrachten und eine einheitliche Dokumentation mit einem integrierten „Internen Kontrollsystem“ zu verfassen. Je nach individueller Betriebssituation kann es sinnvoll sein, dies mit einem Tax Compliance Management System zu verknüpfen.       

Kundenstimmen „Meine Erfahrung mit ACCONSIS“

„Sie sind mein Weihnachtsgeschenk! Ich möchte mich für die super Zusammenarbeit bedanken. Ich habe mehrere Seminare besucht und auch im Internet recherchiert, um eine Verfahrensdokumentation zu erstellen, aber das hätte ich nicht schaffen können.

Fest steht, ohne Sie hätte ich keine Verfahrensdokumentation. Wenn es dann „schwarz auf weiß“ steht, sieht es so einfach aus. Ist es aber nicht!

Mit Ihnen aber ging es dann ganz einfach, trotz der Arbeit. Sie haben uns auf so viele Dinge hingewiesen, die wir nicht wussten und die wir jetzt umsetzen. Mittlerweile macht es sogar Spaß, Routinesachen jeden Tag zu erledigen.“

Birgit Hetzner, Hotel Schlosswirt


Isabella Hren
Bayerische Tourist GmbH.

„Unsere Zusammenarbeit umfasst mehrere Ebenen. Die ACCONSIS ist Premium-Partner beim DEHOGA Bayern. Das Partnerprogramm des Verbandes wird von der BTG gemanagt. Darüberhinaus sind wir mit allen GmbHs und der AG Kunde bei ACCONSIS.“

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Isabella-Hren