Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf Ihre Fragen finden. Andernfalls stehen wir Ihnen natürlich gerne mit unseren Experten zur Verfügung! Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt.



Selbständige und Unternehmer

Vergütet ein Dritter die Leistungen aufgrund eines Gutscheins, dann fallen bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung erst mit dieser Zahlung der Vergütung die entsprechenden Einnahmen an, nicht schon bei der Leistungsausführung.
Im Handelsrecht sind die monetären Schwellenwerte für die Betriebsgrößenklassen, nach denen sich auch die Offenlegungspflichten richten, um rund 25 % angehoben worden.
Eine Betriebsverpachtung ist nicht kürzungsschädlich, wenn die wesentlichen Betriebsgegenstände vermietet werden und ausschließlich aus eigenen Grundbesitz bestehen.
Der Regierungsentwurf für das Bürokratieentlastungsgesetz IV liegt vor, mit dem neben anderen Maßnahmen auch Aufbewahrungsfristen verkürzt und umsatzsteuerliche Pflichten erleichtert werden sollen.
Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt, sodass dieses nun verkündet werden und in Kraft treten kann.
Wenn nachträgliche Änderungen in einem elektronischen Fahrtenbuch nicht in der Datendatei selbst dokumentiert werden, liegt kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vor.
Auch Influencer und Personen mit ähnlichen Tätigkeiten können Ausgaben für Accessoires, Kosmetik oder Kleidungsstücke nicht als Betriebsausgaben geltend machen.
Ein Einzelunternehmer mit mehreren voneinander unabhängigen Gewerbebetrieben kann den Höchstbetrag für Investitionsabzugsbeträge potenziell mehrfach ausschöpfen.
Bei der pauschalen Versteuerung der Überlassung von Logenplätzen sind die anteiligen Ausgaben für Leerplätze nicht zu berücksichtigen.
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, auch die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zum Buchwert zu ermöglichen.

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