Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf Ihre Fragen finden. Andernfalls stehen wir Ihnen natürlich gerne mit unseren Experten zur Verfügung! Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt.



Rund um die Familie

Ein Unterhaltsschuldner kann sich nicht allein durch die Behauptung, der Unterhaltsgläubiger sei zwischenzeitlich genesen und nunmehr selbst erwerbsfähig, von seiner Zahlungspflicht befreien.
Eine Vaterschaftsanfechtung ist nicht allein dadurch ausgeschlossen, dass das Kind als Folge die deutsche Staatsangehörigkeit verliert.
Nachdem der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung geändert hat, gibt es weiter Kindergeld, auch wenn das Kind einen Vollzeitjob ausübt - vorausgesetzt, die Einkommensgrenze wird nicht überschritten.
Bei einer Scheidung darf ein selbstständig geführtes Unternehmen oder ein vergleichbarer Betrieb nicht doppelt berücksichtigt werden.
Zum Jahreswechsel startet das Elterngeld, das das bisherige Erziehungsgeld ersetzt.
Die Übertragung des Betreuungsfreibetrags erfolgt nur auf Antrag des Elternteils, bei dem das Kind gemeldet ist.
Auch wenn eine Scheidungsfolgenvereinbarung die Befreiung von der Unterhaltsverpflichtung vorsieht, können Sie noch den halben Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen.
Ein Betreuer kann auch von einem geschäftsfähigen Betreuten nicht von der gesetzlichen Rechnungslegungspflicht befreit werden, falls er nicht anderweitig privilegiert ist.
Der Familienname eines Pflegekindes darf auch dann geändert werden, wenn zwar die Mutter des Kindes widerspricht, die Änderung jedoch dem Wohl des Kindes dient.
Die so genannte Hausfrauenrechtsprechung zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts gilt auch für Ehen, die vor der ersten Ehe- und Familienrechtsreform geschlossen worden sind.

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