Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf Ihre Fragen finden. Andernfalls stehen wir Ihnen natürlich gerne mit unseren Experten zur Verfügung! Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt.



Haftung der Gesellschafter einer GbR für eine Willenserklärung

Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts haften nicht für eine Willenserklärung, die von der Gesellschaft abzugeben ist.

Soweit eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine Willenserklärung abgeben muss, kann dies nur durch die Gesellschaft selbst erfolgen. Die Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft erstreckt sich nach Auffassung der Richter am Bundesgerichtshof nicht auf die Abgabe einer Willenserklärung. In diesem Fall kann allein die GbR verklagt und gegebenenfalls im Wege der Zwangsvollstreckung die Abgabe der Willenserklärung fingiert werden. Eine Klage gegen einen oder alle Gesellschafter selbst mit dem Ziel der Abgabe der Willenserklärung durch diese selbst ist dagegen nicht möglich.


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