Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf Ihre Fragen finden. Andernfalls stehen wir Ihnen natürlich gerne mit unseren Experten zur Verfügung! Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt.



Alleinhaftung des GbR-Gesellschafters für Schaden

Der Gesellschafter einer GbR muss bei einer schuldhaften Schadensverursachung allein für den Schaden aufkommen.

Verursacht der Gesellschafter einer GbR schuldhaft einen Schaden, muss zunächst die Gesellschaft für diesen aufkommen. Im Innenverhältnis zwischen den Gesellschaftern kann nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs allerdings eine alleinige Einstandspflicht des Handelnden vorliegen. Auch wenn eine paritätische Beteiligung aller Gesellschafter vorliegt, die an sich zu einer anteiligen Haftung führt, muss bei einem alleinigen Verschulden der Handelnde auch alleine haften.


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