Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf Ihre Fragen finden. Andernfalls stehen wir Ihnen natürlich gerne mit unseren Experten zur Verfügung! Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt.



Ausscheiden eines Gesellschafters aus Zwei-Mann-GbR

Mit dem Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters einer GbR wächst das Gesellschaftsvermögen auch ohne ausdrückliche Erklärung dem verbleibenden Gesellschafter vollumfänglich zu.

Durch das Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters einer GbR erfolgt die sofortige Beendigung der Gesellschaft, wodurch das Gesellschaftsvermögen dem anderen Gesellschafter zufällt. Dafür ist entsprechend einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch keine ausdrückliche Übernahmeerklärung nötig, soweit im Gesellschaftsvertrag nichts Gegenteiliges vorgesehen ist. Ist im Vertrag lediglich ein Ausscheidungsgrund, etwa die Insolvenz eines Gesellschafters, geregelt, gelten im Übrigen auch beim Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters die gesetzlichen Regelungen fort.


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