Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf Ihre Fragen finden. Andernfalls stehen wir Ihnen natürlich gerne mit unseren Experten zur Verfügung! Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt.



Benachteiligung von Minderheitsgesellschaftern

Wenn die Mehrheitsgesellschafter jahrelang die Gewinne thesaurieren anstatt sie auszuschütten, liegt eine unangemessene Benachteiligung der Minderheitsgesellschafter vor.

Dass eine GmbH den angefallenen Gewinn über Jahre hinweg thesauriert, anstatt ihn auszuschütten, ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts Brandenburg vollkommen atypisch. Damit gaben die Richter dem Minderheitsgesellschafter recht, der von der Gesellschaft zur Rückzahlung eines gewährten Darlehens aufgefordert worden war. Mit diesem Darlehen hatte er seinerzeit den Gesellschaftsanteil erworben, weil die Gewinnausschüttungen früherer Jahre dies finanziell sinnvoll erscheinen ließen.

Nachdem er seinen Gesellschaftsanteil erworben hatte, gingen die Mehrheitsgesellschafter jedoch dazu über, die Gewinne zu thesaurieren und erhöhten stattdessen ihre Bezüge als Gesellschafter-Geschäftsführer (Gehalt, Tantiemen, Dienstwagen). Als sie dann noch die Rückzahlung des Darlehens einforderten, hatte der Minderheitsgesellschafter genug und zog vor Gericht. Mit Erfolg: Die Thesaurierung stelle eine gravierende Benachteiligung des Minderheitsgesellschafters dar, sodass die Darlehensrückforderung rechtsmissbräuchlich sei.


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