Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf Ihre Fragen finden. Andernfalls stehen wir Ihnen natürlich gerne mit unseren Experten zur Verfügung! Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt.



Beurkundung der Abtretung von GmbH-Anteilen

Die zusätzlichen Mitwirkungspflichten des Notars seit der GmbH-Reform führen dazu, dass nur Abtretungen vor deutschen Notaren absolut rechtssicher sind.

Bisher konnte auch ein Schweizer Notar die Abtretung von GmbH-Anteilen beurkunden, soweit die übrigen Formvorschriften eingehalten wurden. Da seit der Reform des GmbH-Rechts der Notar aber auch das Registergericht über die Änderung im Gesellschafterbestand informieren muss - eine Plicht, die zwangsläufig nur deutsche Notare erfasst -, zweifelt das Landgericht Frankfurt daran, dass auch jetzt noch ein ausländischer Notar eine Abtretung wirksam beurkunden kann. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte eine Abtretung also nur von deutschen Notaren beurkundet werden.


Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter

Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.