Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf Ihre Fragen finden. Andernfalls stehen wir Ihnen natürlich gerne mit unseren Experten zur Verfügung! Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt.



Abfindung ist auch ohne Abfindungsbilanz fällig

Der Abfindungsanspruch eines ausscheidenden BGB-Gesellschafters wird nicht erst mit der Aufstellung einer Abfindungsbilanz fällig.

Sobald der Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft ausscheidet, entsteht ein Ausgleichsanspruch gegenüber der Gesellschaft oder, im Falle ihrer Überschuldung, auch gegenüber dem ausscheidenden Gesellschafter. Dessen Fälligkeit ist nach Ansicht der Richter am Bundesgerichtshof nicht von der Aufstellung einer sogenannten Abfindungsbilanz abhängig. Vielmehr tritt die Fälligkeit, soweit der Gesellschaftsvertrag nichts Gegenteiliges vorsieht, unmittelbar mit der Entstehung, also dem Zeitpunkt des Ausscheidens, ein, womit entsprechend auch die Verjährungsfrist zu laufen beginnt.


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