Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf Ihre Fragen finden. Andernfalls stehen wir Ihnen natürlich gerne mit unseren Experten zur Verfügung! Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt.



Kind darf beim Umgangsrecht mitentscheiden

Kinder können in der Regel ab dem zwölften Lebensjahr die Bedeutung des Umgangsrechts einsehen und dürfen damit über die Ausgestaltung des elterlichen Umgangsrechts mitentscheiden.

Das elterliche Umgangsrecht mit gemeinsamen Kindern während der Trennung und nach der Scheidung ist maßgeblich vom Kindeswohl abhängig. Dabei sind zumindest bei Kindern ab dem zwölften Lebensjahr auch deren eigene Wünsche und Vorstellungen von Bedeutung, meint das Oberlandesgericht Brandenburg, denn in der Regel können Kinder ab dem zwölften Lebensjahr die Bedeutung des Umgangsrechts abschätzen. Ergibt sich nach eingehender Befragung und psychologischer Begutachtung ein berechtigter Wunsch des Kindes, keinen weiteren Umgang mit einem Elternteil zu haben, muss der betreffende Elternteil dies akzeptieren.


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