Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf Ihre Fragen finden. Andernfalls stehen wir Ihnen natürlich gerne mit unseren Experten zur Verfügung! Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt.



Anfechtung der Vaterschaft durch einen Samenspender

Auch ein Samenspender hat das Recht, als biologi-scher Vater anerkannt zu werden, wenn er nicht schon von vornherein ausdrücklich auf dieses Recht verzichtet hat.

Der Bundesgerichtshof hat die Frage entschieden, ob auch ein Samenspender als biologischer Vater die rechtliche Vater-schaft eines anderen Mannes anfechten kann. Nach dem Urteil ist das grundsätzlich möglich, wenn nicht aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung aller Beteiligten von vornherein klar ist, dass ein anderer Mann rechtlicher Vater werden soll. Eigentlich steht die Anfechtung der Vaterschaft nach dem Gesetz nur dem Mann zu, der an Eides statt versichert, der Mutter in der Empfängniszeit "beigewohnt" zu haben. Aber auch wenn es bei der Samenspende keinen Geschlechtsverkehr gab, sei die Vorschrift sinngemäß anzuwenden, weil nur so der vom Bundesverfassungsgericht geforderte Zugang des biologischen Vaters zur rechtlichen Vaterschaft ermöglicht wird.


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