Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf Ihre Fragen finden. Andernfalls stehen wir Ihnen natürlich gerne mit unseren Experten zur Verfügung! Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt.



Aussetzung der Vollziehung bei der Erbschaftsteuer

Bei einem berechtigten Interesse ist eine Aussetzung der Vollziehung von Erbschaftsteuerbescheiden aufgrund des beim Bundesverfassungsgerichts anhängigen Normenkontrollverfahrens möglich.

Bisher war es nur selten möglich, wegen einer anhängigen Verfassungsbeschwerde oder eines Normenkontrollverfahrens beim Bundesverfassungsgericht eine Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids zu bekommen. Bei der Erbschaftsteuer hält der Bundesfinanzhof eine Aussetzung aber zumindest dann für geboten, wenn daran ein berechtigtes Interesse besteht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Erbe mangels des Erwerbs liquider Mittel eigenes Vermögen einsetzen oder die geerbten Vermögensgegenstände veräußern oder belasten müsste.


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