Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf Ihre Fragen finden. Andernfalls stehen wir Ihnen natürlich gerne mit unseren Experten zur Verfügung! Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt.



Zweit- oder Ferienwohnungen sind schenkungsteuerpflichtig

Die Befreiung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer für ein Familienwohnheim gilt nur für den Hauptwohnsitz, aber nicht für Zweit- oder Ferienwohnungen.

Die Übertragung eines selbstgenutzten Gebäudes an den Ehepartner ist im Rahmen der Steuerbefreiung für ein Familienwohnheim von der Schenkungsteuer befreit. Das gilt allerdings nur für die Immobilie, in der sich auch der Lebensmittelpunkt der Eheleute befindet, meint der Bundesfinanzhof. Die Steuerbefreiung gilt daher nicht für die Übertragung von Zweit- oder Ferienwohnungen, zumal die Richter ohnehin verfassungsrechtliche Bedenken gegen die derart weitgehende Steuerbefreiung von Immobilienvermögen unter Eheleuten haben.


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