Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf Ihre Fragen finden. Andernfalls stehen wir Ihnen natürlich gerne mit unseren Experten zur Verfügung! Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt.



Erbenhaftung für Erbschaftsteuer nicht auf den Nachlass beschränkt

Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, Erbschaftsteuerschulden vorrangig oder ausschließlich in den ungeteilten Nachlass zu vollstrecken.

Zwar sieht das Erbschaftsteuergesetz vor, dass der Nachlass bis zur Erbauseinandersetzung ebenfalls für die Erbschaftsteuer haftet. Das Finanzamt ist nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs jedoch nicht verpflichtet, Erbschaftsteuerschulden vorrangig oder ausschließlich in den ungeteilten Nachlass zu vollstrecken. Im Streitfall hatte die Klägerin einen Anteil an einem hohen Vermögen geerbt, konnte aber zu dem Zeitpunkt, als das Finanzamt die Erbschaftsteuer einforderte, noch nicht darauf zugreifen, weil die Erbengemeinschaft noch unverändert bestand. Dem Wunsch der Erbin, in den Nachlass zu vollstrecken folgte das Finanzamt nicht und pfändete stattdessen ihre Privatkonten.


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