Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf Ihre Fragen finden. Andernfalls stehen wir Ihnen natürlich gerne mit unseren Experten zur Verfügung! Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt.



Kilometerpauschale gilt nicht bei Fahrten im Linienverkehr

Für Dienstreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann keine Kilometerpauschale als Werbungskosten angesetzt werden.

Wenn der Steuerzahler ein regelmäßig verkehrendes Beförderungsmittel benutzt (öffentliche Verkehrsmittel, Linienflüge, Fähren), ist der Ansatz der Kilometerpauschale anstelle der tatsächlichen Aufwendungen für sonstige berufliche Fahrten nicht möglich. Die Kilometerpauschale ist nach Meinung des Bundesfinanzhofs eine reine Vereinfachungsregelung, mit der die aufwendige Ermittlung der tatsächlichen Kosten für ein nicht regelmäßig verkehrendes Beförderungsmittel vermieden wird. Im Linienverkehr sind die Kosten dagegen einfach feststellbar, weil sie sich aus dem Beförderungsentgelt ergeben.


Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter

Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.