Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf Ihre Fragen finden. Andernfalls stehen wir Ihnen natürlich gerne mit unseren Experten zur Verfügung! Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt.



Umsatzsteuerliche Behandlung des Mieterstromzuschlags

Der Mieterstromzuschlag für die Betreiber von Solaranlagen ist ein echter Zuschuss, der nicht der Umsatzsteuer unterliegt.

Liefert der Betreiber einer Solaranlage mit einer Leistung von bis zu 100 kW den Strom ohne Durchleitung durch ein Netz direkt an bestimmte Letztverbraucher, sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz die Zahlung eines Mieterstromzuschlags durch den Netzbetreiber vor. Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern hat in einem Erlass zur umsatzsteuerlichen Behandlung dieses Zuschlags Stellung genommen und festgestellt, dass es sich bei der Zahlung um einen echten, nicht umsatzsteuerbaren Zuschuss handelt. Ziel des Mieterstromzuschlags ist es, die Direktvermarktung von erneuerbaren Energien zu fördern.


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