Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf Ihre Fragen finden. Andernfalls stehen wir Ihnen natürlich gerne mit unseren Experten zur Verfügung! Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt.



Überhöhte Verzinsung eines Gesellschafterdarlehens

Damit das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung durch ein überhöht verzinstes Gesellschafterdarlehen unterstellen kann, muss es alle zinsrelevanten Faktoren angemessen berücksichtigen.

Die überhöhte Verzinsung des Darlehens eines Gesellschafters an die GmbH ohne einen rechtfertigenden Grund kann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Mit diesem Argument hatte das Finanzamt jedoch beim Bundesfinanzhof keinen Erfolg, als es ein mit 8 % verzinstes Gesellschafterdarlehen mit einem für dieselbe Investition aufgenommenen Bankdarlehen vergleichen wollte, das nur mit 5 % verzinst wurde. Da das Gesellschafterdarlehen im Gegensatz zum Bankdarlehen nicht nur unbesichert war, sondern aufgrund der Regelungen des Insolvenzrechts im Fall einer Insolvenz auch nur nachrangig bedient werden darf, sah der Bundesfinanzhof einen Risikozuschlag für gerechtfertigt an. Außerdem hat das Gericht nochmals bestätigt, dass die Feststellungslast, dass der vereinbarte Zinssatz nicht fremdüblich ist, grundsätzlich beim Finanzamt liegt.


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